Coronavirus: Österreichs Skipisten dürfen trotz Lockdown öffnen
In Österreich dürfen Skigebiete trotz Lockdown gegen Corona mit FFP2-Maskenpflicht und 2G-Regel geöffnet sein. Nicht alle machen davon Gebrauch.
Das Wichtigste in Kürze
- In Österreich dürfen die Skigebiete trotz Lockdown offen sein.
- Einige machen davon Gebrauch, andere haben den Saisonstart verschoben.
- Die Ski-Restaurants sollen aus Sicherheitsgründen ebenfalls öffnen dürfen, wird gefordert.
Seit Montag befindet sich Österreich zur Bekämpfung des Coronavirus im vierten Lockdown. Bis mindestens am 13. Dezember bleiben Restaurants, Kinos und viele Geschäfte geschlossen, die Strassen sind wie leergefegt. Doch in den Bergen, in den Skigebieten, da herrscht kein Lockdown.
Skiurlauber dürfen die Gondeln, Seilbahnen und Skilifte benutzen, auf den offenen Skipisten ihre Schwünge ziehen. Vorausgesetzt, sie sind gegen Corona geimpft oder davon genesen. Seilbahnbetreiber sind von der Regelung überrascht gewesen, berichtet die «Kronen-Zeitung». Gewisse Skigebiete sind bereits geöffnet, andere haben den Saisonstart aber trotz der Regelung verschoben.
In Kitzbühel beispielsweise sind einige Lifte geöffnet, auf wenigen Pisten kann auch schon Ski gefahren werden. Zutritt wird aber nur mit einem 2G-Nachweis gewährt. Zudem gilt in allen geschlossenen öffentlichen Bereichen, in den Gondeln und auf Sesselliften mit Haube eine FFP2-Maskenpflicht. Auch im Bundesland Salzburg wollen alle Skigebiete trotz Coronavirus wie geplant öffnen.
In Sölden, einem anderen grossen Skigebiet im Tirol, werden die Lifte während des Lockdowns aber stillstehen. Obwohl der Saisonstart erfolgt ist und einige Pisten schneebedeckt und präpariert sind, macht das Skigebiet Pause. In Ischgl wird noch diese Woche entschieden, wann der Saisonstart erfolgen soll.
Die Skigebiete sind zwar offen, die Gastronomie aber ist geschlossen. Der Obmann des Seilbahnverbands fordert deren Öffnung. Es gehe um die Sicherheit, argumentiert er im ORF.
Auch die Hotels sind in Österreich geschlossen. Ausnahmen dürfen gemacht werden für Gäste, die bereits vor dem Beginn des Lockdowns im Hotel waren oder eine Buchung hatten. Das Hotelzimmer darf aber – wie auch eine Privatwohnung – nur zu gewissen Zwecken verlassen werden. Skifahren könnte aber in die Kategorie «Aufenthalt im Freien zur körperlichen oder psychischen Erholung» fallen.