Christian Sewing betont, dass bei zwei beschuldigten Mitarbeitern im Geldwäscheverdacht die Unschuldsvermutung gelten müsse.
Fahrzeuge der Bundespolizei stehen an der Zentrale der Deutschen Bank. Ein Grossaufgebot von Ermittlern hat die Zentrale des grössten deutschen Geldhauses in Frankfurt durchsucht.
Fahrzeuge der Bundespolizei stehen an der Zentrale der Deutschen Bank. Ein Grossaufgebot von Ermittlern hat die Zentrale des grössten deutschen Geldhauses in Frankfurt durchsucht. - dpa

Das Wichtigste in Kürze

  • Gegen die Deutsche Bank wurde wegen eines Geldwäscheverdachts genauer untersucht.
  • Nun nimmt der Chef Christian Sewing zwei beschuldigte Mitarbeiter in Schutz.
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Deutsche Bank-Chef Christian Sewing hat sich vor seine der Geldwäsche beschuldigten Mitarbeiter gestellt. «Das sind zwei Mitarbeiter, die damals mitgeholfen haben, alles rund um den Sachverhalt Panama Papers aufzuarbeiten. Es gilt hier für mich bis zum Beweis des Gegenteils ganz klar die Unschuldsvermutung», sagte Sewing der «Bild am Sonntag».

«Wenn wir bei der Deutschen Bank unsere eigenen Mitarbeiter vorverurteilen würden – insbesondere diejenigen, die Sachverhalte aufarbeiten –, dann liefe hier etwas ganz gewaltig schief», sagte Sewing weiter.

Die Staatsanwaltschaft wirft den Beschuldigten vor, Kunden bei der Gründung von «Offshore-Gesellschaften» in Steuerparadiesen geholfen zu haben. Dabei sollen Gelder aus Straftaten auf Konten der Deutschen Bank transferiert worden sein, ohne dass die Mitarbeiter Anzeige wegen des Verdachts der Geldwäsche erstatteten.

Unschuldsvermutung

Zu den Vorwürfen der Staatsanwaltschaft sagte Sewing: «Es ist ein Verdacht, hier sollte erst einmal die Unschuldsvermutung gelten.» Er wolle, dass dieser Verdacht so schnell wie möglich aufgeklärt und ausgeräumt werde. Seit der Veröffentlichung der Panama Papers 2016 habe die Bank den kompletten Sachverhalt geprüft und dabei eng mit den Aufsichtsbehörden kooperiert. «Für uns war der Fall abgeschlossen.»

Ein internationales Rechercheteam rund um die «Süddeutsche Zeitung» hatte unter dem Titel «Panama Papers» im April 2016 seine Erkenntnisse zur Steuervermeidung und Geldwäsche mittels Briefkastenfirmen in Steuerparadiesen veröffentlicht. Die Staatsanwaltschaft kritisierte, die Deutsche Bank habe vor Veröffentlichung der «Panama Papers» keine Geldwäscheverdachtsanzeigen eingereicht, obwohl sie seit Beginn der Geschäftsbeziehung mit den Kunden «ausreichende» Anhaltspunkte dafür gehabt habe. Einem Medienbericht zufolge sollen sich die Taten auch nach Veröffentlichung der «Panama Papers» fortgesetzt haben.

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