Das deutsche Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) entdeckt unzulässige Abschalteinrichtungen bei BMW-Dieselautos.
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Das deutsche Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hat festgestellt, dass BMW-Dieselautos unzulässige Abschalteinrichtungen verwenden. (Archivbild) - sda - KEYSTONE/DPA Deutsche Presse-Agentur GmbH/SVEN HOPPE

Das deutsche Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hat bei Dieselautos von BMW eine unzulässige Abschalteinrichtung für die Abgasreinigung festgestellt. In Deutschland seien rund 33'000 Autos vom SUV-Modell X3 betroffen, gab die Behörde in einer Mitteilung bekannt. In Europa könnte es Schätzungen zufolge um 100'000 bis 150'000 Autos gehen, sagte ein BMW-Sprecher am Mittwoch.

Allerdings wisse BMW nicht, wie viele der Autos noch auf den Strassen seien. Einen Behördenentscheid gebe es zudem bisher nur in Deutschland. BMW kooperiere mit der Behörde und habe einen Massnahmenplan für Hard- und Softwareupdates vorgelegt, hiess es vom KBA.

Abschaltung der Abgasrückführung unter bestimmten Bedingungen

Bei den Fahrzeugen erfolgt nach Angaben des KBA eine Reduzierung der Abgasrückführung bei eingeschalteter Klimaanlage. Ausserdem greife die Reduktion auch bei Aussentemperaturen, die so weit innerhalb des normalen Betriebsbereichs lägen, dass nach den Urteilen des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) eine Unzulässigkeit vorliege, teilte das KBA mit. Die Fahrzeuge reduzierten damit in verbotener Weise die Wirksamkeit ihrer Schadstoffminderung gegen Stickoxide.

Autobauer hatten im Zuge des VW-Dieselskandals lange argumentiert, dass die Beschränkung der Abgasreinigung auf ein bestimmtes sogenanntes Thermofenster zum Schutz des Motors nötig sei. Dieser könne sonst Schaden nehmen. Der EuGH hatte zuletzt in mehreren Entscheidungen die Auslegung der Abgasregeln verschärft.

BMW behält sich Rechtsschutzmöglichkeiten vor

BMW hält sich nach eigenen Angaben Rechtsschutzmöglichkeiten offen, da der Bescheid noch nicht bestandskräftig ist. Der Konzern sei der Auffassung, dass die zur Abgasreinigung verwendete Motorsteuerung mit den gesetzlichen Anforderungen übereinstimme. «Gleichwohl erkennt das Unternehmen bei der Hardware des fraglichen Fahrzeugmodells ein potenzielles Problem bei der Dauerhaltbarkeit einzelner Komponenten des Abgasreinigungssystems», hiess es.

Im Zuge der EuGH-Entscheidungen würden die Anforderungen an Dieselfahrzeuge neu diskutiert. «Dabei wird rückwirkend ein Massstab auf Technologien angewendet, die bis zu 15 Jahre alt sind.» Die betroffenen Autos wurden laut BMW zwischen 2010 und 2014 hergestellt.

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