Deutsches Bundesverwaltungsgericht weist Klage gegen Abschiebung ab
Das Bundesverwaltungsgericht hat die Klage eines mutmasslichen türkischen Islamisten gegen seine Abschiebung in die Türkei abgewiesen.
Das Wichtigste in Kürze
- Ein in Deutschland lebender Türke hat sich gegen seine drohende Abschiebung gewehrt.
- Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzip wies sein Klage aber ab.
Die vom Innenministerium in Schleswig-Holstein angeordnete Abschiebung eines in Deutschland geborenen türkischen Staatsbürgers sei rechtmässig, bestätigte das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig heute Dienstag. Der 28-Jährigen wird von den Sicherheitsbehörden in Schleswig-Holstein dem islamistischen Spektrum zugerechnet. Unter anderem wegen Sympathien für die Dschihadistenmiliz Islamischer Staat gehen sie davon aus, dass von ihm eine Terrorgefahr ausgehe.
Das Kieler Innenministerium ordnete die Abschiebung im Oktober 2017 an. Eine dagegen gerichtete Klage vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig scheiterte Mitte Januar, woraufhin die Abschiebung in die Türkei erfolgte.
«Keine Gefahr»
Der Mann forderte nun die Aufhebung der Abschiebeanordnung und machte geltend, dass von ihm keine Gefahr ausgehe. Nach seiner Ansicht sind die der Prognose über seine Person zugrunde liegenden Tatsachen nicht belastbar. Das Gericht sah die Voraussetzungen für eine Abschiebung jedoch als erfüllt an.
Die Richter verwiesen unter anderem auf seine engen Verbindungen zur radikal-islamistischen Szene in Deutschland, auf von ihm gespeicherte Mediendateien «mit gewaltverherrlichenden, menschenverachtenden Inhalten» sowie Beiträge des Mannes in sozialen Medien, mit denen er «aktiv zur Radikalisierung anderer Nutzer» beigetragen habe. Zudem habe der 28-Jährige immer wieder Waffen «verschiedenster Art» mit sich geführt und zu Hause aufbewahrt.