Deutschland: 13-Jährige ersticht ihre Schwester (†7)
Eine 13-Jährige soll in Leipzig (D) auf ihre kleine Schwester eingestochen haben. Die Siebenjährige stirbt. Die Eltern waren bei der Tat nicht zu Hause.
Das Wichtigste in Kürze
- Eine 13-Jährige ersticht ihre 7-jährige Schwester in Leipzig (D).
- Das Mädchen starb nach den Stichen, die Polizei ermittelt.
- Die Diskussion über die Strafmündigkeitsalter bei Kindern nimmt damit an Fahrt auf.
Am Tag nach den tödlichen Stichen auf ein siebenjähriges Mädchen in Leipzig erinnert kaum etwas an die tragische Tat. Vor dem Mehrfamilienhaus in der ruhigen Wohngegend im Stadtteil Kleinzschocher steht lediglich ein Polizeiwagen, die Beamten machen Bilder.
Niemand hat Blumen, Kerzen oder Plüschtiere, wie sonst bei solchen Fällen üblich, vor die Tür oder an den Strassenrand gelegt. Dabei müssen sich hinter der Fassade des Hauses dramatische Szenen abgespielt haben.
13-Jährige alarmierte selbst die Einsatzkräfte
Am Freitagabend setzt die 13-jährige Schwester des Kindes einen Notruf ab. Die alarmierten Beamten finden in der Wohnung die mit mehreren Stichen schwer verletzte Siebenjährige. Das Mädchen wird sofort in die Klinik gebracht. Die Ärzte können es jedoch nicht mehr retten, das Kind stirbt wenig später.
Die Polizei geht davon aus, dass die 13-Jährige ihrer Schwester die tödlichen Verletzungen zugefügt hat. Auch für erfahrene Ermittler ist der Fall erschütternd. Die Eltern waren zu dem Zeitpunkt des Einsatzes nicht zu Hause und wurden im Beisein eines Kriseninterventionsteams informiert.
Solche Teams unterstützen in akuten Notlagen Angehörige etwa von Verbrechens- und Unfallopfern. Die 13-Jährige wird seitdem in einer Fachklinik psychologisch betreut.
13-Jährige ist nicht strafmündig
«Es ist tragischer Fall», sagt Ricardo Schulz von der Staatsanwaltschaft Leipzig. Die 13-Jährige sei zwar nicht strafmündig, aber es gehe nun darum, die Umstände der Tat aufzuklären. Eine mögliche Tatwaffe mit Spuren wurde sichergestellt.
Bislang machte die Polizei keine Angaben dazu, um welche Stichwaffe es sich handelt. Es wurde eine Obduktion der Leiche angeordnet. Wann diese durchgeführt wird und wann es erste Ergebnisse gibt, sagte eine Sprecherin nicht.
Laut Strafgesetzbuch ist schuldunfähig, wer bei Begehung der Tat noch keine 14 Jahre alt ist. Selbst bei schlimmen Verbrechen wie Mord oder Totschlag. Denn es wird davon ausgegangen, dass Kinder die Folgen ihres Handelns noch nicht ausreichend überblicken.
Psychiatrische Behandlung möglich
In Fällen mit strafunmündigen Kindern halten sich die Ermittlungsbehörden generell mit Antworten zu den Hintergründen und mit Details zurück. Dies geschieht zum Schutz der Kinder. Am Ende der Ermittlungen gibt die Staatsanwaltschaft den Fall zumeist an die Jugendbehörden weiter. Welche Massnahmen dort ergriffen werden, hängt vom Einzelfall ab.
Denkbar sind, eine psychiatrische Behandlung für das Kind, unter Umständen auch in einer geschlossenen Einrichtung. Möglich ist auch, dass die Eltern Hilfe bei der Erziehung bekommen. Oder dass das Kind eine Zeit lang in einem Heim oder bei einer Pflegefamilie untergebracht wird. Die rechtlichen Hürden für eine Trennung von den Eltern gegen deren Willen sind aber hoch.
Soll Alter für Strafmündigkeit gesenkt werden?
Zuletzt wurde immer wieder darüber diskutiert, das Alter für Strafmündigkeit herabzusenken. Hintergrund waren auch besonders extreme Fälle, in denen Kinder als Täter beziehungsweise Tatverdächtige galten.
So soll etwa im April ein damals 13 Jahre alter Junge einen Mann ohne festen Wohnsitz in Dortmund getötet haben. Mit Messerstichen.
Vielen Menschen blieb auch der Fall von Luise aus Nordrhein-Westfalen in Erinnerung: Zwei Mädchen gestanden, die 12 Jahre alte Schülerin im März 2023 mit Messerstichen getötet zu haben. Die Täterinnen waren 12- und 13-jährig.