Deutschland führt das Geschlecht divers ein

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Neben «männlich» und «weiblich» ist im Geburtenregister in Deutschland künftig auch die Option «divers» für intersexuelle Menschen möglich.

Das dritte Geschlecht könnte im Geburtenregister als «inter/divers» bezeichnet werden.
Das dritte Geschlecht könnte im Geburtenregister als «inter/divers» bezeichnet werden. - Dpa

Das Wichtigste in Kürze

  • Deutschland führt eine dritte Geschlechteroption ein.
  • So kann nun im Geburtenregister «divers» ausgewählt werden.
  • Dafür ist aber meist ein ärztliches Attest nötig.

Der Bundestag hat die Einführung der dritten Geschlechtsoption beschlossen. Mit dem Beschluss vom späten Donnerstagabend setzt das Parlament eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus dem vergangenen Jahr um. Die bisherige Pflicht, einen Menschen dem männlichen oder weiblichen Geschlecht zuzuordnen, wurde darin als Verstoss gegen das Persönlichkeitsrecht und das Diskriminierungsverbot gewertet.

Die Reformpläne der grossen Koalition standen allerdings von Anfang an in der Kritik, weil eine Änderung im Geburtenregister auf Drängen der Union an die Vorlage eines ärztlichen Attests geknüpft wird. Diese Regelung wurde in den Ausschussberatungen nur leicht abgeschwächt. Danach soll nun in wenigen Ausnahmefällen auch eine eidesstattliche Versicherung der Betroffenen ausreichend sein.

Der Lesben- und Schwulenverband LSVD zeigte sich trotzdem enttäuscht und kritisierte, Intersexualität werde weitgehend auf körperliche Abweichungen eingeengt. LSVD-Vorstandsmitglied Henny Engels betonte, «dass sich das Geschlecht nicht allein nach körperlichen Merkmalen bestimmen lässt, sondern von sozialen und psychischen Faktoren mitbestimmt wird».

Der CDU-Abgeordnete Marc Henrichmann verwies hingegen auf das staatliche Interesse an einem Personenstandsregister mit Beweiskraft. Dies lasse keine Selbsteinschätzung nach subjektiven Empfindungen zu. Noch deutlicher wandte sich die AfD gegen eine solche Möglichkeit. Die stellvertretende Fraktionsvorsitzende Beatrix von Storch betonte: «Die Geschlechtszugehörigkeit ist seit Bestehen der Menschheit ein objektives Faktum - so wie Alter und Körpergrösse auch.»

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