Deutschland will zusätzliche Grenzkontrollen anmelden
Deutschland will bei der EU-Kommission stationäre Kontrollen für mehrere Grenzen anmelden. Davon wäre auch die Schweiz betroffen.
Das Wichtigste in Kürze
- An der deutschen Grenze zu Österreich werden seit 2015 stationäre Kontrollen durchgeführt.
- Nun will Deutschland solche auch für die Grenzen zu Polen, Tschechien und der Schweiz.
- Innenministerin Nancy Faeser telefonierte mit Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider.
Die deutsche Innenministerin Nancy Faeser will stationäre Grenzkontrollen für die Grenzen zu Polen, Tschechien und der Schweiz bei der EU-Kommission anmelden.
Wie am Montag aus Regierungskreisen in Berlin zu erfahren war, sollen Kontrollen der Bundespolizei direkt an der Grenze, wie es sie seit 2015 an der Grenze zu Österreich gibt, künftig auch an diesen Grenzabschnitten möglich sein. Zuvor hatte die «Welt» berichtet.
Die deutsche Innenministerin Nancy Faeser und Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider haben am Montag miteinander telefoniert. Die beiden Politikerinnen sprachen über die angekündigten Grenzkontrollen. Bundesrätin Baume-Schneider habe ihre Amtskollegin an die enge Verflechtung der Grenzregionen erinnert, schrieb das Staatssekretariat für Migration (SEM) am Montagabend auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA.
Innenministerin Faeser «sicherte in dem Telefongespräch zu, dass der Grenzverkehr so wenig wie möglich beeinträchtigt werden soll». hiess es weiter. Die beiden Ministerinnen hätten ihren Willen bekräftigt, die konstruktive und erfolgreiche Zusammenarbeit gegen die Sekundärmigration und die Schleusertätigkeit fortzusetzen.
Faeser hatte zuletzt verstärkte Kontrollen in der Nähe der östlichen Grenze angekündigt und dabei die Rechtsauffassung vertreten, dass die Bundespolizei dabei punktuell – etwa, wenn man dort gerade eine Schleusung vermutet – auch direkt an der Grenze Fahrzeuge anhalten könne.
Schleuser könnten leichter geschnappt werden
Forderungen der CDU-Innenminister der Bundesländer Sachsen und Brandenburg, Armin Schuster und Michael Stübgen, wies die sozialdemokratische Ministerin unter anderem mit dem Argument zurück, wer an der Grenze ein Asylbegehren äussere, könne in der Regel ohnehin nicht zurückgewiesen werden.
Schleuser sind mit stationären Kontrollen allerdings leichter zu schnappen, denn bei Kontrollen jenseits der Grenze sind sie oft schon verschwunden, wenn die Polizei die irregulär eingereisten Menschen aufgreift.
Zurückweisungen an Schengen-Binnengrenzen sind rechtlich nur dann zulässig, wenn zuvor die temporäre Wiedereinführung von Grenzkontrollen der EU-Kommission notifiziert wurde. Zurückweisungen kommen aber nur in relativ wenigen Fällen zur Anwendung, etwa wenn ein Ausländer mit einer Einreisesperre belegt ist oder wenn er keinen Asylantrag stellt.
Auch Frankreich hat Grenzkontrollen beantragt
Obwohl im Schengen-Raum eigentlich das Prinzip der offenen Binnengrenzen gilt, haben aktuell mehrere Staaten Grenzkontrollen notifiziert. Frankreich hat etwa unter Verweis auf Terror-Risiken und irreguläre Migration über die zentrale Mittelmeerroute und die sogenannte Balkanroute Kontrollen an seinen Grenzen zu Belgien, Luxemburg, Deutschland, Italien, Spanien und der Schweiz beantragt.
Die Franzosen kontrollieren aber nicht überall rund um die Uhr, sondern eher punktuell und lageangepasst. So ähnlich soll es künftig wohl auch an der Grenze Deutschlands zu Tschechien, Polen und der Schweiz laufen.