Altmaier und Heil streiten übers Homeoffice

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Deutschland,

Werden die Menschen in Deutschland auch nach der Pandemie leichter als früher im Homeoffice arbeiten können? Der Arbeitsminister will zumindest ein bisschen Rechtsanspruch durchsetzen - und liefert sich Streit mit dem Wirtschaftsminister.

Bundesarbeitsminister Heil will den Arbeitnehmern ein neues Recht geben: Sie sollen in ihrer Firma konkret anmelden können, wann und wie viel sie mobil arbeiten wollen. Foto: Jens Kalaene/dpa-Zentralbild/dpa
Bundesarbeitsminister Heil will den Arbeitnehmern ein neues Recht geben: Sie sollen in ihrer Firma konkret anmelden können, wann und wie viel sie mobil arbeiten wollen. Foto: Jens Kalaene/dpa-Zentralbild/dpa - dpa-infocom GmbH

Das Wichtigste in Kürze

  • Zwischen Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) und Wirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) ist offener Streit über einen gesetzlichen Weg für mehr Homeoffice in Deutschland ausgebrochen.

Altmaier zeigte sich skeptisch zu einem Entwurf für ein «Mobile Arbeit Gesetz», den Heil am Vortag zur Abstimmung an die anderen Bundesministerien geschickt hatte.

Heil will den Arbeitnehmern ein neues Recht geben: Sie sollen in ihrer Firma konkret anmelden können, wann und wie viel sie mobil arbeiten wollen. Der Arbeitgeber soll dies mit ihnen erörtern - und gegebenenfalls begründet und schriftlich ablehnen müssen.

Altmaier hält davon aber wenig - obwohl auch der Koalitionsvertrag von Union und SPD die Förderung mobiler Arbeit und einen Anspruch auf Auskunft über eventuelle Ablehnungsgründe vorsieht und obwohl Homeoffice seither in der Pandemie einen Boom erlebte. Man müsse gute Lösungen finden im Dialog zwischen Arbeitgebern und Beschäftigten, sagte der CDU-Mann. «Aber wir haben, glaube ich, jetzt keinen Bedarf, diese Diskussion, die nicht zielführend ist, weiterzuverfolgen.»

Ruft man sich frühere Äusserungen Altmaiers in Erinnerung, wird klar, dass es dem Wirtschaftsminister um Grundsätzliches gehen dürfte. Ursprünglich hatte Heil einen Anspruch auf 24 Tage Homeoffice im Jahr schaffen wollen. Nach einem deutlichen Nein vom Koalitionspartner ruderte der Sozialdemokrat zurück - stattdessen solle es einen Erörterungsanspruch geben. Doch Altmaier blieb schon damals hart. «Ich habe keinerlei Sympathie für Rechtsansprüche, die nur einigen wenigen Arbeitnehmern zugutekommen», sagte er Mitte November in einem Interview. Nicht alles sei Sache des Gesetzgebers.

Dennoch schrieb Heil den Erörterungsanspruch nun in seinem Entwurf fest - und reagiert auf Altmaiers neuerliches Nein unbeeindruckt. «Ich setzte darauf», sagte er am Dienstag, «dass wir das miteinander hinbekommen und gehe davon aus, dass der Kollege Altmaier bisher noch keine Gelegenheit hatte angesichts seiner Arbeitsbelastung, den Entwurf wirklich zu lesen.»

Für den Ministerkollegen hielt Heil einen Tipp parat: «Aber er kann sich ja mit den Wirtschaftsverbänden in Verbindung setzen, die den Gesetzentwurf durchaus begreifen, und ich glaube, das wird mithelfen, auch den Wirtschaftsminister davon zu überzeugen, dass wir auf dem richtigen Weg sind.»

Tatsächlich hatte der Hauptgeschäftsführer des Arbeitgeberverbands BDA, Steffen Kampeter, zuvor begrüsst, dass Heil seine Pläne abgespeckt hatte. «Der jetzt vorgelegte Vorschlag verzichtet auf einen bürokratischen Rechtsanspruch und vermeidet so unnötige Konflikte im Betrieb», hatte Kampeter verlauten lassen. Zwar warf Kampeter Heil weiter «Stechuhrüberlegungen» vor, denn der Arbeitsminister will, dass auch im Homeoffice dokumentiert wird, wie lange jemand arbeitet. Trotzdem wertete Heil die BDA-Äusserung ausdrücklich als «ermutigend» - und kündigte an, Altmaiers erneuertes Veto wolle er «nicht so wahnsinnig für bare Münze nehmen».

Arbeitsmarktexperten erwarten, dass die Realität in den Betrieben nach Corona auch ohne Gesetz nicht mehr so sein wird wie vorher. Immerhin arbeitete laut einer Umfrage des IT-Verbands Bitkom während der Pandemie teils fast jeder zweite Arbeitnehmer ganz oder teilweise im Homeoffice. Vielerorts entwickelte sich eine neue Kultur mobilen Arbeitens. Eine Erhebung der gewerkschaftsnahen Hans-Böckler-Stiftung hatte aber gezeigt: Über Homeoffice bestimmt haben zumindest vor Corona in der Regel die Führungskräfte. Wird die Rolle der Arbeitnehmer nun gesetzlich gestärkt?

Heils Entwurf wird ohne ein Ja der CDU in der bestehenden Koalition nicht zum Gesetz. Aufhorchen lässt da ein Kommentar des arbeitsmarktpolitischen Sprechers der Unionsfraktion, Peter Weiss. «Das Erörterungsrecht für Homeoffice entspricht dem Koalitionsvertrag», sagte Weiss der Deutschen Presse-Agentur. Begeisterung klingt anders. Ablehnung aber auch.

Weniger fürchten muss Heil für das Zustandekommen des geplanten Gesetzes dagegen die ungewöhnlich harsche Äusserung vom Chef des Deutschen Gewerkschaftsbunds (DGB), Reiner Hoffmann. Ohne Upgrade im Sinne der Beschäftigten, so Hoffmann, bleibe von den versprochenen Wahlmöglichkeiten bei mobiler Arbeit nicht viel übrig.

«Betriebsräte brauchen bessere Möglichkeiten für die Einführung und Ausgestaltung von mobiler Arbeit und Homeoffice, nicht zuletzt um neuen Spannungen im Betrieb zu begegnen, die Ausstattung zu verbessern und zu gewährleisten, dass Homeoffice in normalen Zeiten auch wirklich freiwillig bleibt», sagte der DGB-Chef der dpa. Tatsächlich zeigt auch die Erhebung der Böckler-Stiftung: Wenn in Betriebsvereinbarungen Arbeitszeit sowie die Bereitstellung von Drucker oder WLAN geregelt sind, gibt es weniger Konflikte.

Heil beteuert mit Blick auf den Koalitionspartner: An ihm liege es nicht. Und ja - Regelungen für mehr Mitbestimmung müsse es auch noch geben. Dies aber durch die «in Kürze erfolgende Novelle des Betriebsverfassungsgesetzes». Heil: «Insofern kann mein Freund, der DGB-Chef, ganz beruhigt sein.» SPD-Mitglied Hoffmann hatte es mit seiner Kritik ohnehin nicht auf den SPD-Arbeitsminister abgesehen, hiess es in seinem Umfeld, sondern auf die Union.

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