Dreieinhalb Jahre Haft für Cyber Grooming
Seit 2014 kontaktierte ein Mann in Deutschland gezielt vor allem Mädchen, wobei er sich als Dreizehnjährige ausgab. So versuchte er an Nacktfotos zu gelangen.
Das Wichtigste in Kürze
- Ein 41-Jähriger wurde in Deutschland zu dreieinhalb Jahre Haft verurteilt.
- Über Instagram und WhatsApp versuchte er an kinderpornografisches Material zu gelangen.
Das Landgericht Stralsund (D) hat einen 41-jährigen Mann wegen sogenannten Cyber-Groomings zu drei Jahren und sechs Monaten Gefängnis verurteilt. Der Angeklagte aus Ribnitz-Damgarten hatte über Instagram und WhatsApp Kinder in ganz Deutschland animiert, ihm Nacktbilder von sich zu schicken, wie das Gericht mitteilte.
Seit 2014 kontaktierte der Mann demnach gezielt vor allem Mädchen, wobei er sich als Dreizehnjährige ausgab und sich als hässlich bezeichnete. Das untermauerte er, indem er den Chatpartnerinnen Nacktbilder eines Kindes schickte.
Viele arglose Chatpartnerinnen antworteten teils auf eigene Initiative mit Nacktfotos oder in einigen Fällen auch mit pornografischen Videos. Insgesamt war der Mann in 138 Fällen mit seiner Masche erfolgreich. Der Angeklagte war im Mai diesen Jahres verhaftet worden und legte vor Gericht ein Geständnis ab. Das Urteil ist rechtskräftig.