Süsse Erfrischung mit ein wenig Nostalgie: «Spezi» gilt als Kultgetränk. Paulaner und Riegel vertreiben das Orangen-Cola-Gemisch beide unter diesem Namen. Nun wird entschieden, ob das auch so bleibt.
Das Kultgetränk «Spezi» - einmal von der Grossbrauerei Paulaner und einmal von der Augsburger Riegele Brauerei. Wem gehört der begehrte Name?
Das Kultgetränk «Spezi» - einmal von der Grossbrauerei Paulaner und einmal von der Augsburger Riegele Brauerei. Wem gehört der begehrte Name? - Peter Kneffel/dpa

Das Wichtigste in Kürze

  • Welches Orangen-Cola-Gemisch darf «Spezi» heissen? Diese Frage muss heute ein Gericht beantworten.
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Zwei Brauereien aus Augsburg und München streiten vor dem Landgericht München I um die Bezeichnung für die bräunliche Brause. Das Münchner Unternehmen Paulaner will gerichtlich feststellen lassen, dass es seine Limomischung auch in weiter Zukunft «Spezi» nennen darf. Die Augsburger Riegele Brauerei, die den Namen nach eigenen Angaben erfunden hat, zweifelt das an. Es geht um viel Geld: Der Streitwert liegt bei zehn Millionen Euro.

«Das ist unbestritten, dass Riegele den Spezi erfunden hat», sagte Sebastian Priller-Riegele, der die Riegele-Brauerei mit seinem Vater leitet, nach der mündlichen Gerichtsverhandlung im Sommer. Schon Mitte der 1950er Jahre hatten die Mittelständler das Warenzeichen «Spezi» eintragen lassen. Der zugehörige Slogan damals: «Ein Spezi muss dabei sein.»

Vereinbarung von 1974

Die Brauerei fordert nun Geld von der grossen Paulaner-Brauerei, wenn die ihren «Spezi» auch weiterhin unter dem Namen vertreiben will. Gegen diese Forderung hat Paulaner Klage eingereicht.

Kompliziert machen die Lage nicht nur diverse Rechtsnachfolgen und Übertragungen bei Paulaner, sondern auch eine Vereinbarung von 1974 zwischen Riegele und der damaligen Paulaner Salvator Thomas-Bräu-AG. Worum es sich dabei handelt, darüber ist man uneins. Riegele spricht von einem Lizenzvertrag, den man nun gekündigt habe, verbunden mit dem Angebot für einen neuen Vertrag.

Paulaner erachtet so eine Lizenz dagegen nicht für notwendig. Man habe 1974 nur vereinbart, die beiden Spezi-Getränke voneinander abzugrenzen und sie nebeneinander existieren zu lassen. Von einem Lizenzvertrag sei keine Rede gewesen. In der mündlichen Verhandlung im Juni hatten die Streitparteien noch die Bereitschaft signalisiert, miteinander zu sprechen und womöglich eine aussergerichtliche Einigung zu finden. Weil diese Pläne scheiterten, muss nun doch das Gericht über die Zukunft des «Spezi» entscheiden.

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