Erleichtertes Asyl für Frauen, Mädchen und LGBTQIA+-Personen
Die Feministasylum-Koalition von der EU-Kommission und den Schengenstaaten fordert einen erleichterten Asylantrag für Frauen, Mädchen und LGBTQIA+-Personen.
Das Wichtigste in Kürze
- Die EU-Kommission und Schengen-Staaten arbeiteten eine Feministasylum-Koalition aus.
- Diese richtet sich an Frauen, Mädchen und LGBTQIA+-Personen.
- Geflüchtete sollen erleichtert in der Europäischen Union Asyl beantragen können.
Mit einer «europäischen feministischen Petition» fordert eine Feministasylum-Koalition eine «wirksame Anerkennung spezifischer Asylgründe für Frauen, Mädchen und LGBTQIA+-Personen». Diese stammt von der EU-Kommission und den Schengen-Staaten, zu denen auch die Schweiz gehört.
Zu den LGBTQIA+-Personen gehören Lesben, Schwule und Bisexuelle. Dazu zählen ausserdem Trans-Menschen sowie Queer-/Questioning-Personen. Ebenfalls gehören Intersex-Menschen und Asexuelle/Aromantische zu den LGBTQIA+-Personen.
«Feministasylum-Koalition» besteht aus rund 80 Vereinigungen und Organisationen
Am Donnerstag stellte die «Feministasylum-Koalition» in Genf ihre Forderungen vor. Der Koalition gehören zurzeit nach eigenen Angaben mehr als 80 feministische Vereinigungen und Organisationen an.
Gewalt einschliesslich häuslicher Gewalt, sexueller Ausbeutung oder Genitalverstümmelung treibe viele Frauen, Mädchen und LGBTIQA+-Personen dazu, aus ihren Ländern zu fliehen. Diese wollen dann in der Europäischen Union Asyl suchen.
Diese Menschen seien während der gesamten Migrationsroute schon fast systematisch Gewalt und Ausbeutung ausgesetzt. Ausserdem seien sie Bedrohungen, Trauma und Gefahr für ihre Kinder ausgesetzt.
«Erleichterte rechtliche Möglichkeiten»
Wenn diese Menschen in der Europäischen Union ankommen, würden sie mit unangemessenen Asylverfahren und einer unwürdigen Aufnahme konfrontiert. Zudem ermöglichten die Asylverfahren keine Identifizierung von Opfern geschlechtsspezifischer Gewalt oder von Opfern des Menschenhandels. Die Unterbringungsstrukturen seien unzureichend, und es fehle an Unterstützungsmassnahmen, so die «Feministasylum-Koalition».
Die spezifischen Asylgründe dieser Menschen würden oft nicht anerkannt. Trotz der in mehreren EU-Richtlinien formulierten Grundsätze und der Festlegungen der Istanbul-Konvention. Diese anerkennen die geschlechtsspezifische Gewalt gegen Frauen als eine Form der Verfolgung. Allein dies würde sie zu internationalem Schutz berechtigen.
Die «Feministasylum-Koalition» fordert «erleichterte rechtliche Möglichkeiten für Frauen, Mädchen und LGBTIQA+-Personen, in der Europäischen Union Asyl zu beantragen».