Ermittlungen gegen mutmasslichen NS Kriegsverbrecher eingestellt

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Deutschland,

Ein mutmasslicher NS-Kriegsverbrecher wurde wegen seiner möglichen Beteiligung am Massenmord mehrerer Tausend Juden angeklagt. Der Prozess endet nun.

Das deutsche Strafgesetzbuch.
Das deutsche Strafgesetzbuch. - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Mann mit Jahrgang 1923 musste als Mitglied der SS für Kriegsverbrechen vor Gericht.
  • Mangels hinreichenden Tatverdachts wurde der Prozess gegen ihn fallen gelassen.

Die Generalstaatsanwaltschaft Celle hat die Ermittlungen gegen einen mutmasslichen NS-Kriegsverbrecher aus Niedersachsen eingestellt. Das berichtet der Kölner «Express» (Dienstag) unter Berufung auf ein Schreiben des Oberstaatsanwalts an den Anzeigensteller. Das Verfahren gegen den Mann aus Georgsmarienhütte, Jahrgang 1923, wurde demnach mangels hinreichenden Tatverdachts beendet.

Es handelt sich dabei nicht um eine Feststellung der Unschuld. Sollten sich neue Beweise oder Indizien ergeben, kann die Staatsanwaltschaft das Verfahren wieder aufnehmen. Die Ermittlungen waren wegen des Anfangsverdachts aufgenommen worden, der Mann sei als Mitglied der Waffen-SS am Massenmord an mehr als 33'700 Juden in der Schlucht von Babi Jar in der Ukraine im September 1941 beteiligt gewesen.

In einem ähnlichen Verfahren gegen einen 96-Jährigen aus dem Harz hatte die Staatsanwaltschaft Braunschweig im Oktober die Ermittlungen wegen Verhandlungsunfähigkeit des Beschuldigten eingestellt. Das Verfahren gegen den Mann aus Georgsmarienhütte lief hingegen noch, da in einem medizinischen Gutachten zumindest eine einschränkte Verhandlungsfähigkeit des Beschuldigten festgestellt worden war.

Für die Vorermittlungen in solchen Fällen ist die Zentrale Stelle zur Aufklärung nationalsozialistischer Verbrechen im baden-württembergischen Ludwigsburg zuständig. Dort wurde man wiederum durch das Simon-Wiesenthal-Center auf die mutmasslichen Verbrecher aufmerksam. Die Zuständigkeit für die weiteren Ermittlungen richtet sich bei Taten im Ausland nach dem Wohnort des Verdächtigen.

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Zu Beginn des Prozesses sitzt der Angeklagte im Landgericht auf der Anklagebank und hält mit seiner Hand seinen Gehstock fest.

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