Ermittlungen zu Sarkozys Wahlkampffinanzierung 2007 bestätigt
Ein Pariser Berufungsgericht hat schon länger laufende Justiz-Ermittlungen um den Verdacht auf eine libysche Finanzierung des Präsidentenwahlkampfs von Nicolas Sarkozy bestätigt.
Das Wichtigste in Kürze
- Das Gericht habe damit im Kern eine Beschwerde des früheren Staatschefs und mehreren Menschen aus seinem Umfeld zurückgewiesen, berichtete die französische Nachrichtenagentur AFP am Donnerstag unter Berufung auf übereinstimmende Quellen.
Die Staatsanwaltschaft kommentierte auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur die Gerichtsentscheidung nicht, da diese nicht öffentlich sei.
Die französische Justiz hatte 2018 ein Ermittlungsverfahren gegen Sarkozy eröffnet. Der Ex-Staatschef wird nach früheren Justizangaben der Bestechlichkeit, unerlaubten Wahlkampffinanzierung und Beihilfe zur Veruntreuung öffentlicher Gelder Libyens verdächtigt. Hintergrund waren Hinweise, wonach für Sarkozys Wahlkampf 2007 illegal Geld vom Regime des damaligen libyschen Machthabers Muammar al-Gaddafi geflossen sein soll. Sarkozy, der von 2007 bis 2012 im Élyséepalast regierte, hatte die Vorwürfe zurückgewiesen.
Neben den Vorwürfen zu angeblichen Wahlkampf-Millionen aus dem ölreichen Libyen gibt es weitere juristische Baustellen von «Sarko», wie der Ex-Politiker häufig in Frankreich genannt wird. Vom 23. November an soll der 65-Jährige wegen des Vorwurfs der Bestechung vor Gericht stehen. Es geht um eine Affäre, die sich nach seiner Amtszeit ereignete: Über einen Rechtsbeistand soll er versucht haben, von einem Generalanwalt beim Kassationsgericht geheime Informationen zu erlangen. Sarkozy bestreitet die Vorwürfe. Er hatte 2017 ein Comeback in Lager der bürgerlichen Rechten versucht, war damit aber gescheitert.