Ermittlungen zum massiven Datenklau in Deutschland gehen weiter

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Deutschland,

Der Datenklau in Deutschland, der Politiker und Prominente getroffen hat, wird weiter ermittelt. Die Polizei geht den Worten des 20-Jährigen genauer nach.

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In mehr als 1000 Fällen steht die chinesische Regierung im Verdacht, Technologien der US-Regierung gestohlen zu haben. Das FBI ermittelt. - dpa

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein 20-Jähriger aus Hessen veröffentlichte aus Ärger Daten von Politikern und Prominenten.
  • Die Polizei ermittelt weiter nach Mittätern und dem Motiv.

Die deutschen Behörden ermitteln weiter zu den massenhaft ausgespähten Daten von Politikern und Prominenten. Es müsse detailliert geklärt werden, welche Sicherheitslücken der 20-jährige Verdächtige aus Mittelhessen ausgenutzt habe, sagte Georg Ungefuk, der Sprecher der Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität (ZIT) bei der Generalstaatsanwaltschaft in Frankfurt heute Mittwoch.

Auch der Motivation des Tatverdächtigen und der Frage nach etwaigen Mitbeteiligten muss nach seinen Worten genau nachgegangen werden. Die Behörden gehen nach derzeitigem Stand aber davon aus, dass der geständige 20-Jährige allein handelte. Als Motiv gab er an, er habe seinem Ärger auf Politiker und Prominente Luft machen wollen.

Alle betroffen ausser die AfD

Ungefuk wollte keine Prognose darüber angeben, wie lange sich die Ermittlungen hinziehen könnten. Der noch bei seinen Eltern wohnende 20-Jährige war vorläufig festgenommen worden. Er wurde nach einem Geständnis wieder freigelassen.

Der junge Mann soll über ein inzwischen gesperrtes Twitter-Konto im Dezember persönliche Daten von Politikern und Prominenten veröffentlicht haben. Rund 1000 Politiker, Prominente und Journalisten sind betroffen, darunter Politiker aller Bundestagsparteien mit Ausnahme der rechtspopulistischen Alternative für Deutschland (AfD).

Ermittelt wird wegen des Verdachts der Ausspähung von Daten und Datenhehlerei. Das Erwachsenenstrafrecht sieht dafür laut Staatsanwaltschaft einen Freiheitsentzug von bis zu drei Jahren vor. Der 20-Jährige kann aber auch nach dem Jugendstrafrecht verurteilt werden. Das bietet einen breiten Katalog von Sanktionsmöglichkeiten. Neben Jugendstrafen gehören dazu auch erzieherische Massnahmen wie gemeinnützige Arbeit.

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