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EU-Kommission will russische Oligarchen einfacher enteignen

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Belgien,

Seit Beginn des Ukraine-Kriegs werden immer wieder Jachten russischer Oligarchen in der EU festgesetzt. Nach Ansicht der EU-Kommission gelingt es den Milliardären aber zu oft, die Strafen zu umgehen.

US-Bundesbeamte und die spanische Guardia Civil durchsuchen die Jacht «Tango» in Palma de Mallorca. Die Jacht gehört zu den Vermögenswerten, die mit einem Milliardär und engen Verbündeten de
US-Bundesbeamte und die spanische Guardia Civil durchsuchen die Jacht «Tango» in Palma de Mallorca. Die Jacht gehört zu den Vermögenswerten, die mit einem Milliardär und engen Verbündeten de - Francisco Ubilla/AP/dpa

Das Wichtigste in Kürze

  • Luxusjachten, Villen, Privatjets: Russische Oligarchen sollen nach dem Willen der EU-Kommission enteignet werden können, wenn sie EU-Sanktionen unterlaufen.

Dafür schlug die Behörde am Mittwoch vor, das Umgehen von Sanktionen EU-weit als Straftat zu definieren.

Zudem sollen Regeln zur Vermögensabschöpfung und Beschlagnahmung verschärft werden. Hinter den Forderungen der Ukraine, Geld des russisches Staats für den Wiederaufbau zu nutzen, dürften die Vorschläge jedoch zurückbleiben.

Seit Kriegsbeginn machen immer wieder spektakuläre Polizei-Aktionen gegen russische Milliardäre aus dem Umfeld des Kreml Schlagzeilen - der Begriff der Oligarchen für diese Superreichen wurde in den 90er Jahren geprägt, als Geschäftsleute nach dem Zusammenbruch der Sowjetunion zu grossem Reichtum und Einfluss gelangten. Auf Mallorca wurde etwa die 78 Meter lange Luxusjacht des russischen Oligarchen Viktor Wekselberg festgesetzt. Und in der Toskana wurde die Megajacht «Scheherazade» beschlagnahmt, die Ermittlern zufolge heimlich Russlands Präsidenten Wladimir Putin gehören könnte.

Keine flächendeckende Strafbarkeit

Insgesamt haben die EU-Staaten seit Kriegsbeginn Vermögen russischer Oligarchen im Wert von knapp 10 Milliarden Euro eingefroren. Doch nach Ansicht der EU-Kommission gelingt es den Milliardären noch zu oft, davonzukommen. Sie bringen ihre Jachten etwa in internationale Gewässer oder übertragen Vermögen auf andere Eigentümer. Das liegt auch daran, dass das Umgehen von Sanktionen nicht in allen EU-Staaten strafbar ist. Grundsätzlich eine Straftat ist es EU-Justizkommissar Dider Reynders zufolge in zwölf Ländern. In der Slowakei und in Estland habe es dagegen nur zu Verwaltungsstrafen zur Folge.

Die EU-Kommission schlug deshalb vor, derlei Sanktionsumgehung in die Liste der EU-Verbrechen aufzunehmen. Dies würde es ermöglichen, Verstösse in allen EU-Staaten gleichermassen zu verfolgen und Mindeststrafen festzulegen. Mit Strafen müssten sowohl die Oligarchen als auch ihre Helfer wie Banker oder Anwälte rechnen, wie Reynders sagte. Dies würde jedoch nicht bedeuten, dass die gesamten bislang eingefrorenen knapp 10 Milliarden Euro konfisziert werden könnten.

Seitdem Russland 2014 die Schwarzmeerhalbinsel Krim annektiert hat, hat die EU mehr als 1000 Personen und 80 Organisationen auf die Sanktionsliste gesetzt. Für die Personen bedeutet es unter anderem, dass etwaige Vermögen in der EU eingefroren werden.

Zweiter Vorschlag soll Enteignungen erleichtern

Doch es hapert zum Teil an der Umsetzung - auch in Deutschland. Aus deutschen Rergierungskreisen hiess es Anfang Mai, die Gesetze seien nicht aufs «Oligarchenjagen» ausgerichtet. Bis zur Sommerpause des Bundestags sollten deshalb gesetzliche Änderungen beschlossen werden.

Helfen soll ein weiterer Vorschlag der EU-Kommission vom Mittwoch. Er sieht vor, die Regeln zur Vermögensabschöpfung und Beschlagnahmung zu überarbeiten. Dadurch soll etwa eine Enteignung von Vermögen möglich werden, wenn es in Zusammenhang mit Sanktionsverstössen oder versuchten Verstössen steht. Zudem soll der Vorschlag den Kampf gegen organisierte Kriminalität grundsätzlich stärken. EU-Kommissionsvize Margaritis Schinas zufolge werden jährlich 139 Milliarden Euro im Jahr durch Straftaten eingenommen. Davon wiederum würden nur zwei Prozent eingefroren und ein Prozent beschlagnahmt.

Nach dem Willen der EU-Kommission sollen nationale Behörden in dringenden Fällen frühzeitig Vermögen einfrieren können, bevor es etwa ausser Landes geschafft werden kann - auch, wenn das Strafverfahren noch läuft. Enteignungen sollen in bestimmten Fällen auch möglich werden, wenn es keine Verurteilung gibt. Unerklärliche Vermögen, die in Zusammenhang mit kriminellen Aktivitäten stehen, sollen beschlagnahmt werden können. Und der Verkauf eingefrorener Vermögenswerte durch den Staat soll einfacher werden. Die EU-Staaten und das Europaparlament müssen über die Vorschläge noch verhandeln.

Deutschland hatte Bedenken angemeldet

Reynders zufolge könnte das aus Beschlagnahmungen von Oligarchen gewonnene Geld Opfern des russischen Kriegs in der Ukraine zugute kommen. EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen hatte noch am Dienstag zur Finanzierung des Wiederaufbaus der Ukraine gesagt: «Wir sollten dafür jeden Stein umdrehen - wenn möglich auch russische Vermögenswerte, die wir eingefroren haben.» Damit reagierte sie auch auf Forderungen der Ukraine, die eingefrorenen Vermögenswerte des russischen Staates zu für den Wiederaufbau des Landes zu nutzen.

Die Vorschläge der EU-Kommission bleiben dahinter weit zurück. Zum einen lassen sie das weitaus umfangreichere eingefrorene Vermögen des russischen Staats unberücksichtigt. Zum anderen sollen nicht grundsätzlich die eingefrorenen Vermögenswerte sanktionierter Oligarchen beschlagnahmt werden. Dies soll nur dann geschehen, wenn sie Sanktionen verletzen oder dies versucht haben.

Damit könnten womöglich die Bedenken der Bundesregierung ausgeräumt sein. Finanzminister Christian Lindner (FDP) hatte noch am Dienstag gesagt, dass Deutschland zwar offen für eine Debatte darüber sei, beschlagnahmtes russisches Vermögen für die Wiederaufbau der Ukraine zu nutzen. Zugleich gab er zu bedenken, dass man zwischen Mitteln des Staates - wie etwa der Zentralbank - und privaten Mitteln unterscheiden müsse. «In unserer Verfassung gibt es Garantien für Privatvermögen.»

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