EU-Ratspräsident Donald Tusk will Brexit-Sondergipfel im November

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Belgien,

Donald Tusk schlägt heute Dienstag in Brüssel einen Brexit-Sondergipfel vor. Es geht ihm vor allem um eine Schadensbegrenzung des EU-Austritts.

Donald Tusk bei der Gedenkveranstaltung des 75. Jahrestags des Ausbruchs vom Zweiten Weltkrieg.
Donald Tusk bei der Gedenkveranstaltung des 75. Jahrestags des Ausbruchs vom Zweiten Weltkrieg. - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Am Mittwoch treffen sich die EU-Chefs zu einem informellen Gipfel in Salzburg.
  • Dort wird EU-Ratspräsident Tusk einen Brexit-Sondergipfel im November vorschlagen.

EU-Ratspräsident Donald Tusk will einen Brexit-Sondergipfel im November. Den Vorschlag werde er beim Treffen der EU-Staats- und Regierungschefs diese Woche in Salzburg machen, hiess es heute Dienstag aus EU-Kreisen in Brüssel. Tusk selbst meldete sich mit einer dringenden Mahnung auf Twitter zu Wort: Ein Scheitern der Verhandlungen sei weiter durchaus möglich.

Um eine «Katastrophe» zu verhindern, müssten nun alle Seiten verantwortlich handeln, schrieb Tusk. Es sei von gemeinsamen Interesse, den durch den geplanten EU-Austritt Grossbritanniens entstehenden Schaden zu begrenzen.

Informeller Gipfel am Donnerstag

Bundeskanzlerin Angela Merkel und die übrigen EU-Staats- und Regierungschefs treffen sich am Mittwoch in Salzburg zunächst zu einem Abendessen und am Donnerstag zu einem informellen Gipfel. Dort soll auch über die stockenden Brexit-Verhandlungen gesprochen worden.

Grossbritannien will die Europäische Union am 29. März 2019 verlassen. Der Austrittsvertrag und eine politische Erklärung über die künftigen Beziehungen sollen bis Mitte November stehen, um Zeit für die Zustimmung der Parlamente auf beiden Seiten zu lassen. Knackpunkt ist die Frage, wie politisch heikle Kontrollen zwischen dem EU-Staat Irland und dem britischen Nordirland verhindert werden können.

Wenn es keine Übereinkunft gibt, scheidet Grossbritannien ungeregelt aus der EU aus. Dann entfällt auch die bereits vorläufig vereinbarte Übergangsfrist bis Ende 2020, in der sich fast nichts ändern soll. Der plötzliche Bruch könnte schwerwiegende wirtschaftliche Konsequenzen haben.

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