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EU: Verbreitung von RT und Sputnik verboten

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Deutschland,

«Der Kreml hat Informationen zur Waffe gemacht», heisst es aus der EU-Kommission. Im Kampf gegen Kriegspropaganda geht die Europäische Union nun einen bislang einmaligen Schritt.

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Das Logo des staatlichen russischen TV-Senders «Russia Today» (RT) in Moskau. Foto: Pavel Golovkin/AP/dpa - dpa-infocom GmbH

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Verbreitung der russischen Staatsmedien RT und Sputnik in der EU ist ab sofort verboten.

Die Massnahme trat am Mittwoch mit der Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Umgesetzt werden muss sie jeweils in den einzelnen EU-Staaten.

«Aussergewöhnliche Zeiten verlangen nach aussergewöhnlichen Massnahmen», sagte EU-Kommissionsvize Vera Jourova am Dienstagabend nach einem Gespräch mit Vertretern der Gruppe europäischer Regulierungsstellen für audiovisuelle Mediendienste (ERGA). «Wir alle stehen für die Redefreiheit, aber sie darf nicht zur Verbreitung von Kriegspropaganda missbraucht werden. Der Kreml hat Informationen zur Waffe gemacht.»

EU-Kommissionschefin Ursula von der Leyen sagte am Mittwoch, in Zeiten des Kriegs seien Worte entscheidend. «Wir sind Zeugen massiver Propaganda und Desinformation über diesen ungeheuerlichen Angriff auf ein freies und unabhängiges Land.» Man werde jedoch nicht zulassen, dass Kreml-Treue «ihre giftigen Lügen zur Rechtfertigung von Putins Krieg verbreiten oder die Saat der Spaltung in unserer Union säen».

Die aktuelle Strafmassnahme betrifft alle Verbreitungswege von RT und Sputnik in der EU, etwa per Kabel, Satellit oder Internet. Betroffen sind auch RT-Ableger etwa auf Deutsch oder Französisch. Bereits seit vergangener Woche ist RT-Chefredakteurin Margarita Simonjan mit EU-Sanktionen belegt. Diese betreffen ein Einreiseverbot, ausserdem wurden mögliche Vermögenswerte in der EU eingefroren.

Die RT- und Sputnik-Journalisten selbst sollen nicht daran gehindert werden, ihrer Arbeit nachzugehen, wie EU-Beamte betonten. Die Sanktionen seien sehr sorgsam ausgearbeitet worden, hiess es auch angesichts von Sorgen über mögliche Einschnitte der Pressefreiheit.

Die Sanktionen gegen RT und Sputnik sollten zeitlich befristet sein und nur so lange andauern, «bis die Aggression gegen die Ukraine beendet ist und die Russische Föderation und ihre Medien ihre Propagandaaktionen gegen die Union und ihre Mitgliedstaaten eingestellt haben», sagte ein EU-Beamter.

Die EU-Medienregulierer, die in der ERGA vertreten sind, betonten am Mittwoch, dass man geschlossen stehe und sich dazu verpflichte, zu einer schnellen Umsetzung der Massnahmen durch alle Beteiligten beizutragen.

Der Facebook-Konzern Meta und die Video-App Tiktok beschränkten bereits den Zugang zu Inhalten von RT und Sputnik in der EU.

Zwangsgeld von 25.000 Euro angedroht

Deutsche Medienregulierer haben gegen das deutschsprachige Live-Programm von RT unabhängig von der EU-Entscheidung ein Zwangsgeld von 25.000 Euro angedroht, wie die Medienanstalt Berlin-Brandenburg am Dienstag der Deutschen Presse-Agentur mitteilte. Die Regulierer wollen damit erreichen, dass die RT DE Productions GmbH mit Sitz in Berlin das Live-TV-Programm von RT DE einstellt.

Grund ist, dass die Medienanstalten Anfang Februar ein Sendeverbot erteilt hatten, weil für das Programm keine Rundfunklizenz in Deutschland vorliege. Eine Lizenz ist grundsätzlich eine Voraussetzung, um ein Rundfunkprogramm hierzulande anzubieten. Seit Dezember wird das deutschsprachige Live-Programm RT DE trotzdem ausgestrahlt.

Der Europabeauftragte der deutschen Medienanstalten, Tobias Schmid, teilte mit: «Die wirtschaftlichen Sanktionen der Europäischen Kommission unterstützen unser konsequentes medienrechtliches Vorgehen gegen RT DE und dürften eine Antwort auf den Umstand liefern, dass das Programm trotz fehlender Lizenz noch verbreitet wird.» An dem Fall zeige sich auch, dass das Staatsferneprinzip des in Deutschland gültigen Medienstaatsvertrags ein weitsichtiger Gedanke sei. Er hoffe, «dass die EU diesen Ansatz für ganz Europa übernimmt. Das würde auch zukünftig eine stabile Rechtsgrundlage für solche weitreichenden Massnahmen bieten.»

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