Jean-Luc Martinez, Ex-Direktor des Louvre, wird wegen mutmasslichem Betrug beim Kunsthandel von der französischen Justiz durchleuchtet.
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Ex-Präsident des Louvre, Jean-Luc Martinez wird des bandenmässigen Betrugs im Antikhandel bezichtigt. - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Die französische Justiz ermittelt gegen Jean-Luc Martinez, den Ex-Direktor des Louvre.
  • Ihm wird vorgeworfen, beim Kunsthandel geschwindelt zu haben.
  • Bei einigen Gütern soll er die Herkunft verschleiert haben.
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Die französische Justiz hat ein Ermittlungsverfahren gegen den ehemaligen Direktor des berühmten Pariser Kunstmuseums Louvre eingeleitet. Der Verdacht gegen Jean-Luc Martinez lautet Beihilfe zu bandenmässigem Betrug und Verschleierung der Herkunft von unrechtmässig erworbenen Gütern.

Das erfuhr die Deutsche Presse-Agentur von der Pariser Staatsanwaltschaft. Martinez wurde demnach nach einer Festnahme unter Auflagen freigelassen.

Jean-Luc Martinez
Jean-Luc Martinez, damaliger Direktor des berühmten Pariser Kunstmuseums Louvre, steht während eines Besuchs im Louvre-Museum. - Christophe Ena/AP/dpa

Seine Anwälte teilten der französischen Nachrichtenagentur AFP zufolge mit, Martinez bestreite die Beschuldigungen entschieden. Er zweifle nicht daran, dass seine Aufrichtigkeit bewiesen werde. Das Enthüllungsblatt «Canard enchaîné» schrieb, es gehe dabei um fünf Güter, die der Louvre Abu Dhabi erstanden habe.

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Der Louvre ist ein weltweit bekanntes Kunstmuseum in Paris. - Keystone

Martinez war acht Jahre lang Direktor des Louvre

Darunter soll auch eine Stele von Tutanchamun sein. Die fünf Güter seien fragwürdiger Herkunft. Martinez und andere hätten die Augen vor falschen Herkunftszertifikaten verschlossen und den Kauf genehmigt. Einem Bericht von «Le Monde» zufolge wurden die fünf Antiquitäten für mehr als 15 Millionen Euro erworben.

Auch ein deutscher Kunsthändler soll den Berichten nach in das Geschäft verwickelt sein. Martinez war von 2013 bis 2021 Direktor des Louvre. Das nun eingeleitete Verfahren gegen ihn kann am Ende zu einem Strafprozess führen, falls die Ermittler ausreichend Beweise sehen. Andernfalls können sie das Verfahren auch wieder einstellen.

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