Frankreich braucht Schweizer Gummischrotgewehre gegen Gelbwesten

Brendan Bühler
Brendan Bühler

Thun,

Wochen dauern die teilweise brutalen Auseinandersetzungen zwischen der Staatsmacht und den demonstrierenden «Gelbwesten» an. Schweizer Waffen werden eingesetzt.

Erneut «Gelbwesten»-Proteste in Frankreich
Ein Demonstrant tritt während eines «Gelbwesten»-Protests gegen einen Tränengasbehälter. - dpa

Das Wichtigste in Kürze

  • In Frankreich kommt es immer wieder zu Schwerverletzten.
  • Die Polizei setzt auf einen Schweizer Granatwerfer.

Mehrere Monate schon dauern die Proteste der «Gelbwesten» an. In regelmässigen Abständen kommt es zu brutaler Gewalt zwischen der Polizei und den Demonstrierenden. Immer wieder werden Menschen auch schwer verletzt.

Wie viele Personen wirklich verletzt wurden, ist aber unklar. Laut der Polizei wird in 80 Fällen eine interne Untersuchung wegen Polizeigewalt durchgeführt. 200 Anzeigen sind dazu bereits hängig. Doch die offiziellen Zahlen sind umstritten.

Der Granatwerfer GL06.
Der Granatwerfer GL06 wird in Frankreich eingesetzt. - ZVG

Andere Medien berichten von mindestens 100 ernsthaften und nicht heilbaren Verletzungen von Demonstrierenden. Andere Quellen sagen, dass mindestens 18 Personen bereits ein Auge wegen Gummischrot verloren hätten. Laut der «NZZ am Sonntag» (NZZaS) werden Granaten mit einem Durchmesser von vier Zentimetern verwendet.

Waffen aus Thun

Abgeschossen werden die Hartgummigeschosse mit dem Granatwerfer GL-06 – ein Schweizer Produkt. Wie die NZZaS schreibt, werden die Waffen von Brügger & Thomet in Thun hergestellt. Viele der schweren Verletzungen lassen sich auf diese Gummigeschosse zurückführen.

Jedoch verwendet die französische Polizei nicht die für die Granatwerfer vorhergesehene Munition, die als «vermindert tödlich» bezeichnet wird. Gegenüber der Zürcher Sonntagszeitung sagt Brügger & Thomet: «Bei Nutzung von Munition von Drittherstellern kann die Präzision beeinträchtigt werden, und das Verletzungsrisiko steigt signifikant.»

In Frankreich dürfen die Granatwerfen nur aus mindestens 15 Meter Entfernung eingesetzt werden. Die Frage ist, ob das in der Hitze einer Auseinandersetzung eingehalten wird.

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