Frankreich verbietet den Export von zwei historischen Pistolen, die Napoleon gehörten.
Eine Napoleon-Statue von Charles-Emile Seurre im Ehrenhof des «Hôtel des Invalides». Foto: Christian Böhmer/dpa
Eine Napoleon-Statue von Charles-Emile Seurre im Ehrenhof des «Hôtel des Invalides». Foto: Christian Böhmer/dpa - dpa-infocom GmbH

Das französische Kulturministerium hat ein Ausfuhrverbot für zwei Pistolen erteilt, die einst Napoleon Bonaparte gehörten und versteigert werden sollen. Die Waffen, mit denen sich der selbsternannte Kaiser 1814 umbringen wollte, seien «aus geschichtlicher und künstlerischer Sicht von grossem Interesse für das nationale Erbe». Sie müssten daher als «nationaler Schatz betrachtet werden», erklärte die zuständige Kommission für nationale Schätze am Samstag im offiziellen Amtsblatt.

Die Pistolen sollen am Sonntag von den Auktionshäusern Osenat und Rossini in Fontainebleau bei Paris versteigert werden. In der Stadt steht das Schloss, in dem Napoleon nach seiner Niederlage im Frankreich-Feldzug seinen Suizidversuch beging. Zuvor war dessen Grande Armée in Russland in Stücke gerissen und daraufhin in der Völkerschlacht von Leipzig endgültig geschlagen worden.

Napoleons Knappe, der Maquis von Caulaincourt, hatte aber das Pulver aus den Pistolen entfernt, die der Kaiser von einem Schmied aus Versailles hatte anfertigen lassen, sagte Auktionator Jean-Pierre Osenat der Nachrichtenagentur AFP.

«Napoleon nahm daraufhin Gift. Er musste sich jedoch übergeben und starb nicht», fügte er hinzu.

Ein Geschenk des Dankes

Der Kaiser schenkte seinem Knappen die Pistolen als Dank für die Treue Caulaincourts. «Seitdem waren sie im Besitz der Familie, die beschloss, sich davon zu trennen», sagte Osenat.

Die mit Gold und Silber verzierten und in einer kostbaren Holzschatulle aufbewahrten Waffen schmückt ein eingraviertes Bild des Kaisers. Ihr Wert wird laut Osenat auf 1,2 bis 1,5 Millionen Euro geschätzt.

Mit der Erteilung des Ausfuhrverbots hat der französische Staat 30 Monate Zeit, ein Angebot für die Pistolen zu machen. Der Besitzer hat das Recht, dies abzulehnen. Sollte der Staat die Waffen nicht erwerben, gilt das Ausfuhrverbot nicht mehr, und die Pistolen können ins Ausland verkauft werden.

Begehrte Napoleon-Relikte

Erinnerungsstücke an Napoleon sind bei Sammlern äusserst begehrt: Sein berühmter schwarzer Zweispitz mit Verzierungen in den französischen Nationalfarben erzielte bei einer Versteigerung im November eine Rekordsumme von 1,9 Millionen Euro.

Nach seiner Abdankung ging Napoleon ins Exil auf die Insel Elba vor der Küste Italiens. Schon bald langweilte er sich und kehrte in dramatischer Weise nach Frankreich zurück, doch seine Karriere war endgültig beendet, als er 1815 in der Schlacht von Waterloo von den Briten und Preussen besiegt wurde. Sechs Jahre später starb er im Exil auf der Insel St. Helena im Südatlantik.

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