Für Grenzgänger: Steuerregeln im Homeoffice wurden definiert
Mit einem 40 Prozent Pensum können Grenzgänger zwischen Frankreich und der Schweiz ab 2023 im Homeoffice arbeiten.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Schweiz und Frankreich haben Steuerregeln für Grenzgänger getroffen.
- Ab 2023 können bis zu 40 Prozent des Pensums im Homeoffice verrichtet werden.
Für die Besteuerung des Einkommens von Angestellten im Home haben die Schweiz und Frankreich eine Lösung gefunden. Bis zu 40 Prozent des Pensums können zu Hause geleistet werden. Dies betrifft vor allem für Grenzgänger von Belang.
Nach Angaben des Staatssekretariates für internationale Finanzfragen (SIF) ist die Vereinbarung das Ergebnis von Gesprächen. Mit eingebunden war neben Frankreich und der Schweiz auch die Kantone.
Bleibt die Telearbeit auf 40 Prozent der Arbeitszeit beschränkt, hat dies keine Auswirkungen auf den Grenzgängerstatus. Ebenso hat der Umstand keine Auswirkungen auf die Einkommensbesteuerungsregelungen aus unselbstständiger Erwerbstätigkeit im Wohnsitzstaat.