Gefängnisstrafen für Heilpraktikerin verhängt
In Ingolstadt (D) wurde eine Heilpraktikerin und ein Mann zu Gefängnisstrafen verurteilt. Sie hatten Krebspatienten vorgegaukelt, ein Mittel könne sie heilen.
Das Wichtigste in Kürze
- Eine Heilpraktikerin wurde zu einer Gefängnisstrafe verurteilt.
- Sie verkaufte Patienten ein wirkungsloses Krebsmittel.
- Das Verfahren dauerte zwei Jahre.
Wegen des Verkaufs eines wirkungslosen Krebsmittels an kranke Patienten wurde eine Heilpraktikerin und der Anbieter des Mittels zu Gefängnisstrafen verurteilt. Die Frau bekam wegen Betrugs und weiterer Straftaten eine dreijährige Haftstrafe. Den Mann verurteilte die Strafkammer zu insgesamt sechs Jahren und neun Monaten. Die Verurteilung fand am Freitag am Landgericht Ingolstadt am Freitag statt.
6000 Euro für Mittel
Wie der Vorsitzende Richter Konrad Kliegl betonte, haben die Patienten bis zu 6000 Euro für das angebliche Wundermittel gezahlt. Es sei vorgegaukelt geworden, dass mit dem Präparat binnen kurzer Zeit Krebs geheilt werden könne. Und weiter, dass es sich um ein richtiges Arzneimittel handele.
Tatsächlich war das Mittel nicht als solches zugelassen. Die Versprechungen seien «falsch beziehungsweise frei erfunden» gewesen, betonte der Richter.
Das Verfahren lief zwei Jahre lang. Es ist laut Kliegl der bisher längste Prozess des Ingolstädter Landgerichts gewesen. Es mussten immer wieder neue Verhandlungstage geplant werden, ursprünglich sollte schon im Februar 2022 das Urteil gesprochen werden.
Freisprüche für Heilpraktikerin und Anbieter verlangt
Der Richter warf den Verteidigern vor, dass sie durch unnötige Anträge das Verfahren verzögert hätten. Die Anwälte der beiden Angeklagten hatten Freisprüche für ihre Mandanten verlangt.
Der Fall des Krebs-Mittels wurde vor dem Prozess durch Berichte von «Stern TV» auf RTL bekannt. Ein renommierter Arzneimittelforscher der Universität Bremen bezeichnete in einem der Fernsehbeiträge den Verkauf des teuren Präparats als «Geschäftemacherei».