Das Landgericht Hamburg hat eine Gerichtsverhandlung wegen möglicher Impfschäden abgesagt. Grund ist ein Befangenheitsantrag der Klägerin.
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Eine Medizinerin aus Hamburg klagte wegen mutmasslicher Impfschäden gegen den Impfstoffhersteller Biontech. - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Eine Medizinerin reichte wegen möglicher Impfschäden eine Klage gegen Biontech ein.
  • Nun hat das Landgericht Hamburg den Gerichtstermin überraschend abgesagt.
  • Die Frau will vor dem Einzelrichter verhandeln und nicht vor der allgemeinen Zivilkammer.
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Es sollte die bundesweit erste mündliche Verhandlung nach einer Klage wegen möglicher Impfschäden gegen den Corona-Impfstoff-Hersteller Biontech werden. Doch kurz vor Beginn sagt das Landgericht Hamburg den Termin überraschend ab.

Grund sei ein Befangenheitsantrag des Anwalts der Klägerin gegen den Richter, sagte ein Gerichtssprecher am Montag. Über den müsse zunächst entschieden werden – erst dann könne ein neuer Termin angesetzt werden.

Diese Verhandlung sollte laut Biontech die bundesweit erste in solch einem Verfahren wegen des Impfstoffs Comirnaty sein. Der Anwalt der Klägerin, Tobias Ulbrich, vertritt nach eigenen Angaben deutschlandweit Mandanten in weit mehr als 1000 Verfahren. Alle wegen möglicher Impfschäden.

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Der Anwalt der Klägerin, Tobias Ulbrich, spricht nach der Absage der Verhandlung vor dem Landgericht Hamburg mit Journalisten. - keystone

Bei der Klägerin handelt es sich laut Gerichtssprecher um eine Hamburger Medizinerin. Sie sagt, sie leide seit, und infolge der Impfung an Beschwerden. Dazu gehören Schmerzen im Oberkörper, Schwellungen der Extremitäten sowie Erschöpfung, Müdigkeit und Schlafstörungen.

Sie will ein Schmerzensgeld von mindestens 150'000 Euro. Zudem solle festgestellt werden, dass Biontech zum Ersatz von möglichen materiellen Schäden verpflichtet wird. Biontech hatte nach einer Prüfung der Vorwürfe gefordert, die Klage als unbegründet abzuweisen.

Klägerin will vor Einzelrichter verhandeln

Der Fall sollte vor einem Einzelrichter und nicht vor einer Kammer verhandelt werden. Damit wurde unter anderem der Befangenheitsantrag begründet. Laut Zivilprozessordnung legt ein Einzelrichter einen Fall der Kammer nur in bestimmten Fällen zur Übernahme vor.

Nämlich, wenn «die Sache besondere Schwierigkeiten tatsächlicher oder rechtlicher Art aufweist» oder eine «grundsätzliche Bedeutung» hat. Beides sieht die Klägerseite als gegeben.

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Auch die funktionelle Zuständigkeit einer allgemeinen Zivilkammer werfe Fragen auf, hiess es in dem Antrag, der der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Andere Landgerichte in Deutschland hätten in entsprechenden Fällen eine auf Arzthaftungsfragen spezialisierte Kammer zuständig gesehen.

Über den Befangenheitsantrag muss nun die zuständige Kammer ohne den Einzelrichter entscheiden. Das könne einige Tage dauern, sagte der Gerichtssprecher. Erst dann kann ein neuer Termin für die mündliche Verhandlung angesetzt werden.

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