Genderverbot in Bayerns Schulen, Hochschulen und Behörden
Ministerpräsident Markus Söder kündigte im Dezember Massnahmen gegen Gendersprache in Bayern an. Nun haben die Minister die Verordnungsänderung beschlossen.
In Bayerns Schulen, Hochschulen und Behörden ist die Verwendung von geschlechtersensibler Gendersprache ausdrücklich verboten. Das Kabinett beschloss in seiner Sitzung in München die dafür notwendige Änderung der Allgemeinen Geschäftsordnung für die Behörden des Freistaates Bayern (AGO). Die AGO verpflichtete die staatlichen Behörden und damit auch die Schulen zwar bereits jetzt, die amtliche Regelung der deutschen Rechtschreibung im dienstlichen Schriftverkehr anzuwenden, diese Regelung sei nun aber nochmals «klarstellend ergänzt» worden, hiess es weiter.
«Für uns ist die klare Botschaft, Sprache muss klar und verständlich sein», sagte Staatskanzleichef Florian Herrmann (CSU). Es gehe mit dem Verbot aber auch darum, die «Diskursräume in einer liberalen Gesellschaft offenzuhalten». Eine ideologisch geprägte Sprache etwa beim Gendern habe dagegen eine exkludierende Wirkung. In bestimmten gesellschaftlichen Milieus gebe es zudem viele missionarische Nutzer bei der Verwendung der Sprache, die nicht mit einer offenen Gesellschaft vereinbar seien.
Lehrkräfte müssen sich an Vorgaben halten
Demnach seien mehrgeschlechtliche Schreibweisen durch Wortbinnenzeichen wie Gender-Gap, Genderstern, Doppelpunkt oder Mediopunkt ausdrücklich unzulässig. «Das gilt unabhängig von etwaigen künftigen Entscheidungen des Rates für deutsche Rechtschreibung zu der Frage der Verwendung von Sonderzeichen», teilte die Staatskanzlei weiter mit.
«Klar ist, dass Lehrkräfte sich daran halten müssen», betonte Herrmann. Im gesamten dienstlichen Schriftverkehr, also auch bei Schreiben für Eltern und der kompletten internen Kommunikation und auch im Unterricht. Das sei eine klare und konsequente Linie, «die wir mit Augenmass verfolgen». Besonders wichtig sei es der Staatsregierung, dass niemand benachteiligt werde, wenn er oder sie auf geschlechtersensible Sprache verzichte.
Rat für deutsche Rechtschreibung Gendersprache nicht empfohlen
Der Rat für deutsche Rechtschreibung hat die Verwendung von Sonderzeichen im Wortinneren zuletzt mit Beschluss vom 15. Dezember 2023 nicht empfohlen. Und zudem darauf hingewiesen, dass es sich um Eingriffe in Wortbildung, Grammatik und Orthografie handelt. Diese könnten die Verständlichkeit von Texten beeinträchtigen.
Die amtliche Regelung der Rechtschreibung ist auch Grundlage des Unterrichts an den bayerischen Schulen. Daher werde das Kultusministerium die Schulen über die auch für sie neu geltenden präzisierten Vorgaben zum Gebrauch von Gendersprache in Schule und Unterricht informieren.