Gericht entscheidet: Deutschland muss IS-Angehörige zurückholen
Deutschland muss Angehörige von IS-Kämpfern aus Syrien zurückholen, hat ein Berliner Gericht entschieden. Im Fall geht es um eine Mutter und drei Kinder.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Bundesregierung ist verpflichtet, IS-Angehörige nach Deutschland zurückzuholen.
- Das hat ein Berliner Verwaltungsgericht entschieden.
Mit dem Beschluss werde das Aussenministerium aufgefordert, die Identität dreier Kinder in einem syrischen Flüchtlingslager feststellen zu lassen. Und diese danach mit ihrer Mutter nach Deutschland bringen zu lassen, sagte eine Gerichtssprecherin heute Donnerstag.
Die aus Niedersachsen stammende Mutter und die Kinder könnten sich auf die im Grundgesetz verankerte staatliche Schutzpflicht berufen. Die Zustände in dem Lager seien eine Bedrohung für das Leben der Kinder. Daher müsse der deutsche Staat tätig werden.
Die Sender NDR und WDR und die «Süddeutsche Zeitung» hatten zuerst über die Entscheidung berichtet. Laut dem Bericht sind die Kinder acht, sieben und knapp zwei Jahre alt. Das Auswärtige Amt hatte argumentiert, dass man keinerlei Verpflichtung sehe, auch der Mutter bei der Rückreise zu helfen.
In den kurdischen Lagern sollen Dutzende deutsche IS-Kämpfer, ihre Frauen und eine dreistellige Zahl deutsche Kindern leben.