Gericht in Schweden verurteilt Mann erstmals nach Sex-Gesetz
Das Wichtigste in Kürze
- Seit einem Jahr verfügt Schweden über ein sogenanntes Sex-Gesetz.
- Nun wurde erstmals ein Mann danach verurteilt.
Vor einem Jahr führte Schweden ein umstrittenes Gesetz ein, das eine klare Zustimmung zu sexuellen Handlungen vorschreibt. Nun fällen die Obersten Richter des Landes ein erstes Urteil dazu. Es dürfte Auswirkungen auf eine Reihe weiterer Fälle haben.
Ein Jahr nach dem Inkrafttreten des Gesetzes wurde ein 27-jähriger Mann wegen sogenannter unachtsamer Vergewaltigung zu einer Haftstrafe verurteilt. Die Strafe beträgt zwei Jahren und drei Monaten.
Neues Gesetz seit 2018
Das neue Sex-Gesetz war am 1. Juli 2018 in Kraft getreten. Es legt fest, dass beide Partner ausdrücklich und klar erkennbar mit dem Geschlechtsverkehr einverstanden sein müssen. Alles andere wird als Vergewaltigung gewertet, auch wenn sich der Partner nicht körperlich wehrt oder Nein sagt.
Passivität soll damit nicht als stilles Einverständnis interpretiert werden können. «Oaktsam våldtäkt» bedeutet wörtlich übersetzt «unachtsame Vergewaltigung» und ist im Deutschen am ehesten mit dem Begriff «fahrlässig» zu vergleichen.
Die Vorinstanz hatte den Mann zunächst wegen Vergewaltigung zu drei Jahren und drei Monaten verurteilt. Nach Angaben schwedischer Medien wurden wegen des neuen Strafbestandes der unachtsamen Vergewaltigung bislang sechs Personen von niedrigeren Instanzen verurteilt. Der Beschluss des Obersten Gerichts dürfte nun wegweisend für die Rechtsprechung anderer schwedischer Gerichte sein.
Das Strafmass für unachtsame Vergewaltigung legte das Gericht auf acht Monate fest. Der Mann wurde darüber hinaus wie bereits von der Vorinstanz wegen Vergewaltigung einer Minderjährigen und sexueller Belästigung verurteilt.
Ablauf des konkreten Falls
In dem konkreten Fall übernachtete der Mann bei einer Frau. Die beiden hatten seit längerem über soziale Netzwerke Kontakt gehabt. Die Frau hatte zugestimmt, dass er bei ihr über Nacht blieb. Sie soll aber auch klargemacht haben, dass sie keinen Sex mit ihm wolle.
Dennoch führte er in der Nacht laut Gericht seine Finger in ihren Unterleib ein. Die Frau nahm dies passiv hin und stimmte nicht ausdrücklich zu.
Der Mann bestritt, eine Straftat begangen zu haben. Er gab an, gedacht zu haben, die Frau habe Sex haben wollen. Er verwies zudem darauf, dass er die sexuellen Handlungen abgebrochen habe. Dies soll geschehen sein, als er gemerkt habe, dass die Frau nicht weitermachen wolle.