Gericht

Gericht verbietet Lufthansa irreführende CO2-Werbung

Sandra Morgenroth
Sandra Morgenroth

Deutschland,

Das Landgericht Köln hat der Lufthansa irreführende Werbung zum CO2-Ausgleich von Flugreisen untersagt. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) begrüsst das Urteil.

Die Lufthansa
Die Lufthansa darf bestimmte Werbeaussagen zum CO2-Ausgleich von Flugreisen nicht mehr verwenden. (Archivbild) - Depositphotos

Die Lufthansa darf in ihrer Werbung nicht länger behaupten, dass CO₂-Emissionen durch Beiträge zu Klimaschutzprojekten vollständig ausgeglichen werden können. Das Landgericht Köln gab einer Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) statt, wie der «Spiegel» berichtet.

Das Gericht sah laut dem «Stern» in den beanstandeten Aussagen eine Irreführung der Verbraucher. Die Lufthansa hatte unter anderem damit geworben, dass CO2-Emissionen «durch einen Beitrag zu Klimaschutzprojekten» ausgeglichen werden könnten.

Deutsche Umwelthilfe kritisiert Lufthansa

«Das Gericht bestätigt unsere Kritik und geht darauf ein, wie eine der weltweit grössten Airlines systematisch die Kundinnen und Kunden täuscht und eine Klimaneutralität von Flugreisen gegen zusätzliche Gebühren vorgaukelt.»

die Lufthansa
Das Gericht gab der DUH statt und kritisierte die Lufthansa für irreführende Werbung. (Symbolbild) - Depositphotos

Das erklärte Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe.

Irreführende CO2-Werbung

Konkret darf die Lufthansa laut Urteil nicht mehr mit der Aussage werben: «CO₂-Emissionen ausgleichen durch einen Beitrag zu Klimaschutzprojekten.»

Dies gelte insbesondere in Verbindung mit der Erläuterung, dass alle Projekte langfristig CO₂-Emissionen einsparen oder binden würden.

Unzulässige Suggestionen

Das Gericht bemängelte, dass für Verbraucher unklar bleibe, wie genau eine Kompensation für den konkreten Flug erfolgen solle. Zudem werde suggeriert, man könne einen Flug durch Geldzahlung im Wesentlichen klimaneutral gestalten.

lufthansa
Lufthansa darf nicht mehr mit der CO2-Reduktion durch nachhaltige Flugkraftstoffe bei der Buchung werben. (Symbolbild) - Depositphotos

Auch die Werbung mit dem Einsatz nachhaltiger Flugkraftstoffe (SAF) zur CO2-Reduktion wurde vom Gericht als irreführend eingestuft.

Die Lufthansa darf demnach nicht mehr behaupten, Kunden könnten ihre flugbezogenen Emissionen «direkt während der Buchung durch den Einsatz nachhaltiger Flugkraftstoffe reduzieren».

Reaktionen auf das Urteil

Die DUH wertet das Urteil als wichtigen Erfolg gegen Greenwashing. DUH-Geschäftsführer Resch sagt dazu:

«Das Gericht bestätigt unsere Kritik und geht darauf ein, wie eine der weltweit grössten Airlines systematisch die Kundinnen und Kunden täuscht und eine Klimaneutralität von Flugreisen gegen zusätzliche Gebühren vorgaukelt.»

Fliegst du oft mit der Lufthansa?

Die Airline teilte laut «Spiegel» mit, man prüfe das Urteil sorgfältig. «Lufthansa verfolgt fortlaufend Projekte und Massnahmen mit dem Ziel, die Umweltauswirkungen des Fliegens zu reduzieren», erklärte ein Sprecher.

Ähnliche Urteile in 2023

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Es reiht sich in ähnliche Gerichtsentscheidungen ein.

So wurde der Airline Eurowings bereits 2023 untersagt, Flüge als «CO2-neutral» zu bewerben.

Kommentare

User #2106 (nicht angemeldet)

CO2 hat mit dem Wetter und mit dem Klima nichts zu tun. Um das zu verstehen, muss man eine Ahnung von Physik haben. WF dipl. math. et phys.

User #1199 (nicht angemeldet)

Wie ist denn das jetzt genau, wenn man für ein Ticket mehr bezahlt = Aufpreis, kommen dann am hinteren Ende der Triebwerke Blümchen raus anstelle von Abgasen? Die Richter haben nun (nach jahrelangen Abklärungen und Untersuchungen durch Experten) festgestellt, dass dem nicht so war und ist und es sich nur um Abzocke gehandelt hat. Dürfen die Lufthansa das so erwirtschaftete Geld nun trotzdem behalten, müssen sie es zurück erstatten? Die Lufthansa wird damit argumentieren, dass der Aufwand zu gross sei und man zukünftig lieber bei den Dienstleistungen mehr Einsparungen vornehmen werde, bei gleichzeitiger Erhöhung der Preise.

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