Gottorf darf mutmassliches NS Raubkunst Gemälde behalten

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Deutschland,

In der Pogromnacht wurde der gesamte Besitz des Sammlers Max Selig entwendet oder vernichtet. Das «Mädchen mit Geranie» könnte dazu gehört haben.

Raubkunst im Landesmuseum Schleswig-Holstein
Melanie Jacobi, Provenienz-Foscherin des Museums für Kunst und Kulturgeschichte, steht neben dem Bild «Mädchen mit Geranie» von Karl Hofer (1878-1955). - dpa

Das Wichtigste in Kürze

  • Das «Mädchen mit Geranie» darf weiterhin im Landesmuseum Gottorf bleiben.
  • Karl Hofers Gemälde wurde angeblich in der Pogromnacht einem jüdischen Sammler entwendet.

Das Landesmuseum Gottorf darf das mutmassliche NS-Raubkunst-Gemälde «Mädchen mit Geranie» des expressionistischen Malers Karl Hofer (1878-1955) weiterhin ausstellen. «Die vier Enkelkinder von Max Selig haben uns mitgeteilt, dass das Werk in unserem Besitz verbleiben darf – darüber freuen wir uns natürlich sehr», sagte Direktorin Kirsten Baumann heute Freitag in Schleswig. Im Zuge von langwierigen Provenienzforschungen hatte das Landesmuseum die Herkunft des Bildes zum Teil geklärt und die Enkel des früheren jüdischen Eigentümers darüber informiert.

Der in Düsseldorf lebende jüdische Kaufmann und Privatsammler Max Selig hatte demnach spätestens im Juni 1929 das Gemälde in der Galerie Flechtheim in Düsseldorf erworben. In der Pogromnacht vom 9. zum 10. November 1938 wurde der gesamte private Besitz von Selig in seinem Wohnhaus zerstört und geplündert. Darunter befand sich nach Angaben seines Anwalts Hermann Gahlen im Rahmen der Wiedergutmachungsverhandlungen «ein grosser Karl Hofer». Ob damit das «Mädchen mit Geranie» gemeint war und es sich bis 1938 im Besitz von Selig befand oder ob es bereits zuvor verkauft wurde, ist auch nach den Forschungen des Museums unklar.

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