Aktive Sterbehilfe ist in Deutschland nicht erlaubt und wird mit bis zu fünf Jahren Haft bestraft. Doch laut einer Studie befürwortet eine grosse Mehrheit eine Legalisierung.
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Noch einfacher sterben: Die Organisation Pegasos will dies dank weniger Bürokratie möglich machen. - DPA

Das Wichtigste in Kürze

  • Rund zwei Drittel der Menschen in Deutschland würden einer Umfrage nach eine Legalisierung der aktiven Sterbehilfe befürworten.
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67 Prozent der Befragten sprachen sich in der repräsentativen Studie des Meinungsforschungsinstituts YouGov dafür aus, 17 Prozent waren dagegen. Der Rest antwortete mit «weiss nicht» oder machte keine Angabe. Mit 72 Prozent gab es in Ostdeutschland mehr Befürworter als in Westdeutschland (65 Prozent).

Aktive Sterbehilfe ist in Deutschland nicht erlaubt. Wer jemanden auf dessen Wunsch tötet, wird mit bis zu fünf Jahren Haft bestraft. Passive Sterbehilfe durch das Abschalten von Apparaten sowie indirekte Sterbehilfe, bei der starke Medikamente Schmerzen lindern und als Nebenwirkung das Sterben beschleunigen, sind zulässig.

In der YouGov-Umfrage befürworteten 75 Prozent die Legalität der passiven Sterbehilfe. Die Befragten im Alter von mindestens 55 Jahren sprachen sich mit 82 Prozent besonders stark dafür aus. Auch ist es erlaubt, ein Medikament zur Selbsttötung bereitzustellen, das der Betroffene selbst einnimmt. 69 Prozent befürworteten in der Umfrage die Straffreiheit dieses sogenannten assistierten Suizids.

Die YouGov-Umfrage wurde im April durchgeführt. Diese Woche hat das Thema Sterbehilfe wieder grössere Aufmerksamkeit bekommen: Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte am Mittwoch entschieden, dass Ärzte nicht verpflichtet sind, Patienten nach einem Suizidversuch gegen deren Willen das Leben zu retten. Der BGH bestätigte damit zwei Freisprüche der Landgerichte in Berlin und Hamburg, die entschieden hatten, dass der Wille der Patienten zählt.

Zwei Mediziner hatten körperlich kranke Menschen nach der Einnahme tödlicher Medikamente bis zum Tod begleitet. Massnahmen zur Rettung ergriffen sie nicht. Daraufhin wurden sie wegen Tötungsdelikten angeklagt. In beiden Fällen sei es der klare Wille der Patienten gewesen, ihr Leben zu beenden, so die Gerichte.

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