Grosser deutscher «Reichsbürger»-Prozess ab April
Neun mutmassliche «Reichsbürger», darunter Heinrich XIII. Prinz Reuss, stehen ab 29. April in Stuttgart vor Gericht.
Neun Angeklagte aus der mutmasslichen «Reichsbürger»-Gruppe um Heinrich XIII. Prinz Reuss sollen sich in Deutschland vom 29. April an vor dem Oberlandesgericht Stuttgart verantworten. Ihnen wird nach Angaben vom Mittwoch zur Last gelegt, Mitglieder einer terroristischen Vereinigung gewesen zu sein und ein sogenanntes hochverräterisches Unternehmen vorbereitet zu haben.
Unter den Angeklagten ist auch ein Mann, der am 22. März 2023 bei der Durchsuchung seiner Wohnung in Reutlingen mehrfach mit einem halbautomatischen Schnellfeuergewehr auf Polizisten eines Spezialeinsatzkommandos geschossen und dadurch zwei Beamte verletzt haben soll.
Hintergrund ist eine grossangelegte Anti-Terror-Razzia im Dezember 2022 in mehreren deutschen Bundesländern und im Ausland.
Insgesamt hat die Bundesanwaltschaft 27 Verdächtige angeklagt – auch vor den Oberlandesgerichten in München und Frankfurt am Main. In Frankfurt sind vor allem die vermutlichen Rädelsführer angeklagt, in Stuttgart der sogenannte militärische Arm und in München die übrigen mutmasslichen Mitglieder.
Ziel: Sturz des politischen Systems
Die Beschuldigten sollen vorgehabt haben, das politische System in Deutschland zu stürzen. Sie hätten bewusst Tote in Kauf genommen. Strukturen für eine eigene Staatsordnung hätten sie in Grundzügen schon ausgearbeitet, hatten die Ermittler damals erklärt.
Als Staatsoberhaupt hätte Heinrich XIII. Prinz Reuss fungieren sollen. Auch Ressorts seien schon verteilt gewesen: So hätte die ehemalige Berliner Richterin und frühere AfD-Bundestagsabgeordnete Birgit Malsack-Winkemann für Justiz zuständig sein sollen. Auch ein Soldat des Kommandos Spezialkräfte (KSK) der Bundeswehr gehört zu den Beschuldigten.
Die sogenannten Reichsbürger in Deutschland behaupten, dass das Deutsche Reich (1871-1945) weiter existiert, daher ihr Name. Die Bundesrepublik und ihre Gesetze erkennen sie nicht an.