Grünes Licht für angepassten Covid-19-Impfstoff von Biontech
Das auf die Omikron-Sublinie XBB.1.5 angepasste Präparat aus dem Hause Biontech/Pfizer soll besser vor aktuell kursierenden Corona-Varianten schützen.
Ein Expertenausschuss der europäischen Arzneimittelbehörde (EMA) hat grünes Licht für die Zulassung eines weiterentwickelten Corona-Impfstoffs von Biontech/Pfizer in der EU gegeben. Das teilte die EMA am Mittwoch in Amsterdam mit. Formal muss noch die Europäische Kommission zustimmen.
Es geht um ein auf die Omikron-Sublinie XBB.1.5 angepasstes Präparat. Es soll besser vor aktuell kursierenden Varianten schützen.
Coronaimpfstoff: Biontech und Pfizer entwickeln neues Präparat gegen Omikron
Die Unternehmen Biontech und Pfizer teilten mit, dass die Impfstoffdosen «sofort» nach der Zulassung durch die Europäische Kommission für den Versand an die entsprechenden EU-Mitgliedsstaaten bereitstünden. Eine endgültige Entscheidung werde in Kürze erwartet.
Der Impfstoff Corminaty von Biontech/Pfizer war Ende 2020 in der Corona-Pandemie der erste verfügbare. Bereits vergangenes Jahr war er wegen anderer Omikron-Sublinien in weiterentwickelter Form auf den Markt gekommen. Mit der Aktualisierung soll der Schutz vor schweren Erkrankungen und Krankenhausaufenthalten weiter verbessert werden.
Stiko empfiehlt Auffrischungen nur für bestimmte Gruppen
Impfreaktionen seien typischerweise mild und von kurzer Dauer, erklärte die EMA. Dazu könnten etwa Kopfschmerzen, Durchfall, Gelenk- und Muskelschmerzen, Müdigkeit, Schüttelfrost, Fieber, Schmerzen und eine Schwellung an der Einstichstelle gehören. «Schwerwiegendere Nebenwirkungen können selten auftreten.»
Wie bei anderen Covid-19-Impfstoffen sei es die Entscheidung der nationalen Behörden, wie der Impfstoff eingesetzt wird, teilte die EMA weiter mit. Die Ständige Impfkommission (Stiko) in Deutschland empfiehlt Auffrischimpfungen mittlerweile nur noch bestimmten Gruppen, vorzugsweise im Herbst.
Dazu gehören etwa Menschen ab 60, Menschen mit bestimmten Vorerkrankungen ab einem Alter von sechs Monaten, Pflege- und Gesundheitspersonal sowie Angehörige von Risikopatienten. Mindestens zwölf Monate sollen in der Regel seit der letzten Impfung oder Infektion vergangen sein.