Haftbefehl gegen Todesfahrer von Mannheim erlassen
Gegen den 40-jährigen Deutschen, der am Montag mit seinem Auto in Mannheim zwei Menschen tötete, ist Haftbefehl wegen Mordes erlassen worden.

Nach der Todesfahrt von Mannheim ist Haftbefehl wegen zweifachen Mordes und mehrfachen versuchten Mordes gegen den 40 Jahre alten Autofahrer erlassen worden. Bei seiner Vorführung beim Haftrichter habe er keine Angaben gemacht, so dass sein Motiv für die Tat weiterhin unklar sei, teilten die Staatsanwaltschaft Mannheim und das Landeskriminalamt Baden-Württemberg mit.
Die Ermittler sind überzeugt, dass der Deutsche aus Ludwigshafen (Rheinland-Pfalz) am Rosenmontag mit seinem Wagen mit hoher Geschwindigkeit Hunderte Meter weit durch die Mannheimer Fussgängerzone gerast und absichtlich auf Menschen zugefahren ist. Eine 83-jährige Frau und ein 54-jähriger Mann kamen ums Leben. Elf Menschen wurden verletzt, fünf von ihnen schwer.
Im Auftrag der Staatsanwaltschaft Mannheim sei Haftbefehl wegen Mordes in zwei Fällen, versuchten Mordes in fünf Fällen jeweils in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung und Körperverletzung in elf Fällen erlassen worden, hiess es von der Anklagebehörde.

Nach der Autoattacke war der Mann verletzt in ein Krankenhaus gekommen. Bei seiner Festnahme soll er sich mit einer Schreckschusspistole in den Mund geschossen haben. Das Auto ist auf ihn zugelassen – nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur ist er der Halter des Fahrzeugs.
Wohnung des Verdächtigen durchsucht
Bis in die späten Abendstunden des Rosenmontags wurde die Wohnung des Festgenommenen in Ludwigshafen durchsucht. Nach dpa-Informationen wurden einige nicht näher erläuterte Dinge sichergestellt, die jetzt erst noch ausgewertet werden sollen.
Auch ein im Auto des Todesfahrers entdeckter Zettel beschäftigt die Ermittler. Darauf sind Skizzen zu erkennen und Notizen in etwas krakeliger Schrift. Es sind kurze Schlagworte und mathematische Rechnungen mit Bleistift notiert zu Geschwindigkeit und Fahrt.
Auch die Wörter «Anhalteweg» sowie «links» und «rechts» sind zu lesen. Die Ermittler müssen jetzt prüfen, inwieweit diese Aufzeichnungen relevant sind für die Aufklärung der Tat.