Impfschäden: In Österreich gab es bisher 50 anerkannte Anträge

Ruben Probst
Ruben Probst

Österreich,

Bisher wurden 1.619 Anträge zur Anerkennung von Impfschäden durch die Corona-Impfung eingereicht. 50 davon wurden anerkannt.

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Arzt verabreicht Coronaimpfung (Symbolbild). - AFP/Archiv

Das Wichtigste in Kürze

  • Bisher gab es 1'619 Anträge zur Anerkennung eines Impfschadens durch die Corona-Impfung.
  • In 50 Fällen wurde den Patienten eine Entschädigung zugesprochen.

Bis heute wurden in Österreich 1'619 Anträge zur Anerkennung eines Impfschadens durch die Corona-Impfung eingereicht. Mehr als 20 Millionen Dosen wurden geimpft.

In 50 Fällen kam es zu einer Anerkennung. 38 dieser 50 Personen erhielten eine einmalige Entschädigung in der Höhe von 2'000 Euro. Die zwölf anderen Personen erhielten eine Rente von etwa 700 Euro monatlich zugesprochen.

Patienten, deren Anträge anerkennt würden, seien solche, die aufgrund einer Herzmuskelentzündung eine dauerhafte Leistungseinschränkung hätten oder aufgrund einer Thrombose beispielsweise einen Nervenschaden oder eine Gehbeeinträchtigung hätten. Das sagte Katharina Reich, Generaldirektorin für die öffentliche Gesundheit im Ö1-«Morgenjournal».

Definition von Impfschäden

«Es ist zwischen Impfreaktionen und unerwünschten Arzneimittelwirkungen zu unterscheiden», sagte der Leiter des Impfreferats, Rudolf Schmitzberger, und definierte den Impfschaden als «eine schwerwiegende, nicht vorauszusehende Reaktion auf die Impfung». Die Melderate von Impfschäden in Österreich sei seiner Meinung nach realistisch, wenn man die Zahlen der Nachbarländer vergleiche: «In Deutschland liegt die Melderate für schwerwiegende unerwünschte Wirkungen bei 0,02 Prozent.»

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