Konzertabbruch: Brasserie wird definitiv nicht gebüsst
Die Brasserie Lorraine wird nicht gebüsst, die Generalstaatsanwaltschaft zieht den Freispruch nicht weiter. Für die JSVP ist das ein «Skandal».

Das Wichtigste in Kürze
- Die brasserie Lorraine wurde aus formalen Gründen freigesprochen.
- Die Generalstaatsanwaltschaft zieht das Urteil nicht weiter.
- Nils Fiechter wirft dem Staatsanwalt vor, seinen Job nicht gründlich zu machen.
Im Juli 2022 gelang die linksalternative Beiz Brasserie Lorraine schweizweit in die Schlagzeilen. Denn ein Konzert der Reggae-Band Lauwarm wurde wegen Rasta-Locken und afrikanischer Kleidung abgebrochen. In der Folge kam es zu einer Klage und einem Freispruch. Diesen zieht die Berner Generalstaatsanwaltschaft nun nicht weiter und schliesst damit den Fall ab, wie die «Berner Zeitung» berichtet.
Die Beiz brach das Konzert ab, da Gäste es als «kulturelle Aneignung» ansahen, dass weisse Musiker Rasta-Locken trugen. Die Junge SVP reichte anschliessend Klage wegen Rassendiskriminierung ein.
Die Generalstaatsanwaltschaft forderte eine Busse von 3000 Franken. Das Regionalgericht Bern-Mittelland sprach die Beiz im Februar aber frei. Zur zentralen Frage, ob Rassendiskriminierung vorlag, äusserte sich die Richterin aber nicht.
Sie sah es als nicht zulässig an, die Brasserie Lorraine als Unternehmen zu büssen. Der Staatsanwaltschaft war es zuvor nicht gelungen, eine Einzelperson als für den Konzertabbruch verantwortlich zu identifizieren. Die Beiz wird von einem Betreiberkollektiv geführt, die Staatsanwaltschaft wirft ihr «mangelhafte Organisation» und «unkooperatives Verhalten» vor.
Die Richterin hingegen kritisiert die Staatsanwaltschaft: Diese habe «nicht alle nötigen Mittel getätigt», um eine verantwortliche Person zu finden. Beispielsweise seien keine Hausdurchsuchungen durchgeführt worden. Die Brasserie Lorraine wurde dann aus formalen Gründen freigesprochen.
Generalstaatsanwaltschaft glaubt nicht an Erfolg bei nächster Instanz
Die Generalstaatsanwaltschaft zieht den Freispruch nicht weiter, da sie keinen Erfolg erwartete: Das erstinstanzliche Urteil würde bestätigt, ohne dass auf die Frage der Rassendiskriminierung eingegangen werden müsste.
Für Nils Fiechter, Präsident der JSVP ist das ein «Skandal». Die Beiz könne Leute wegen der «falschen» Hautfarbe diskriminieren und komme davon, «weil der Staatsanwalt seinen Job nicht gründlich macht». Er fordert deswegen eine interne Untersuchung.
Bereits nach dem Freispruch im Februar sprach er von einer «Kapitulation des Rechtsstaates», das Gericht habe formale Gründe gesucht. Aus seiner Sicht war das Urteil «klar politisch motiviert».