Jäger erschiesst freilaufende Hunde - 4500 Euro Strafe

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Deutschland,

«Leni» und «Maja» waren gern allein unterwegs, manchmal stellten sie auch dem Wild nach - bis ein Jäger beide Hunde erschoss. Dafür ist der Waidmann nun verurteilt worden.

jagdgesetz
Ein Jäger mit seinem Gewehr. (Symbolbild) - dpa

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Jahr lang hatte sich der Jäger immer wieder über die beiden Mischlingshündinnen geärgert, die frei in seinem Revier unterwegs waren.

Mehrfach sollen «Leni» und «Maja» Rehe und Hasen getötet haben.

Als der 53-Jährige die Hunde im Juli 2018 wieder einmal sah, nachdem sie einen Hasen getötet hatten, fasste er einen folgenschweren Entschluss.

Er fuhr den Hunden hinterher und erschoss sie - als sie schon auf dem Heimweg waren. Dafür ist der Jäger vom Amtsgericht Augsburg zu 4500 Euro Geldstrafe verurteilt worden (90 Tagessätze zu 50 Euro). Sollte das Urteil rechtskräftig werden, ist der Mann seinen Jagdschein los. Denn dieser wird üblicherweise bei einer Strafe über 60 Tagessätzen entzogen.

Zu dem Prozess kam es, weil der Jäger gegen einen Strafbefehl Einspruch eingelegt hatte. Mit dem nur über 55 Tagessätze ausgestellten Strafbefehl hätte er seinen Jagdschein behalten können.

Amtsrichter Roland Fink machte in seinem Urteil klar, dass Jäger nur in ganz speziellen Situationen auf Hunde anlegen dürfen. Es reiche nicht, wenn ein Hund zuvor gewildert hat oder vielleicht morgen wieder wildern gehen könnte. Es sei zwingend, dass der Hund im Moment des Schusses erkennbar Tieren nachstellt.

Der 53-Jährige sagte vor Gericht zwar, dass es so gewesen sei - doch der Richter glaubte ihm nicht, auch weil der Jäger den Hergang in der Polizeivernehmung anders geschildert hatte. Zum Zeitpunkt der Schüsse sei noch nicht einmal erkennbar gewesen, ob überhaupt Wild in der Nähe gewesen sei, sagte der Richter. «Sie hatten die Hunde erschossen, weil sie Gelegenheit hatten.»

Die beiden Mischlinge, ein Geschwisterpärchen, hatte ein schwäbischer Tierschutzverein 2016 aus Griechenland geholt und sie an eine Frau in Königsbrunn bei Augsburg vermittelt. Doch immer wieder liefen die unternehmungslustigen Vierbeiner in der Nähe des Bauernhofes, in dem die Besitzerin lebte, allein umher.

Der Jäger sagte vor Gericht aus, dass er die Halterin mehrfach gebeten habe, besser auf ihre Tiere aufzupassen. «Die Hunde jagen mit System», erklärte er. Er hatte auch schon gedroht, dass er «Leni» und «Maja» sonst irgendwann erschiessen werde.

Das Gericht kritisierte das Fehlverhalten der Hundehalterin ebenfalls. Richter Fink machte aber klar, dass der Jäger anders hätte reagieren müssen. Die Polizei und das Ordnungsamt wären zuständig gewesen, um das Ärgernis der freilaufenden Hunde abzustellen - doch bei beiden Behörden ging nie eine Beschwerde über die 38 Jahre alte Besitzerin ein.

Der Richter kritisierte auch, dass der Jäger bei den Schüssen gegen weitere jagdrechtliche Vorschriften verstossen habe. Das Gericht sprach den 53-Jährigen letztlich wegen Sachbeschädigung, strafbarer Tiertötung und fahrlässiger Körperverletzung der Hundehalterin schuldig. Denn die Frau musste den Kopfschuss mit ansehen und übergab sich vor Entsetzen.

Das Bürgerliche Gesetzbuch legt zwar inzwischen fest, dass Haustiere nicht mehr als Sachen anzusehen sind. Im strafrechtlichen Sinn gelten sie aber weiter als Sachen - deswegen ging es in dem Prozess um Sachbeschädigung.

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