Sie werden nicht von den Krankenkassen übernommen und damit auch nicht vom Jobcenter: Die Kosten für homöopathische Medikamente müssen Hartz-IV-Empfänger einem aktuellen Gerichtsurteil zufolge selbst tragen.
Präparate ausserhalb des Leistungskatalogs der Krankenkassen, wie zum Beispiel homöopathische Mittel, müssen Hartz-IV-Empfänger dem Gericht zufolge selbst zahlen. Foto: Karl-Josef Hildenbran
Präparate ausserhalb des Leistungskatalogs der Krankenkassen, wie zum Beispiel homöopathische Mittel, müssen Hartz-IV-Empfänger dem Gericht zufolge selbst zahlen. Foto: Karl-Josef Hildenbran - dpa-infocom GmbH

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Hartz-IV-Empfänger kann vom Jobcenter kein zusätzliches Geld für homöopathische Mittel verlangen, die von der Krankenkasse nicht bezahlt werden.
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Wie das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen (LSG) in einem entschied, muss das Jobcenter grundsätzlich nicht mehr Medikamente als die Krankenkasse bezahlen, für Ausnahmen gebe es enge Regeln. Für homöopathische Produkte fehle ohnehin der Wirksamkeitsnachweis. Ausser für diese Produkte hatte der 64-jährige Kläger aus Bremen monatlich 150 Euro zusätzlich auch für Ingwer und Quark verlangt. Solche Lebensmittel müsse der Mann von seinem gewöhnlichen Hartz-IV-Budget bezahlen, so das Gericht in Celle (Az: L 15 AS 262/16).

Um nicht das Tor zu einer beliebigen, mit Steuermitteln finanzierten Wunschmedizin zu öffnen, müsse für einen unabweisbaren Bedarf eine nachgewiesene medizinische Indikation festgestellt werden, betonten die Richter. Die Pauschaldiagnose einer Medikamentenunverträglichkeit reiche dafür nicht aus.

Grundsätzlich müsse das Jobcenter zwar eine ausreichende medizinische Versorgung des Hilfebedürftigen sicherstellen. Dies geschehe aber bereits durch Übernahme der Krankenversicherungsbeiträge. Präparate ausserhalb des Leistungskatalogs der Krankenkassen fielen in die Eigenverantwortung des Versicherten und seien auch von Hartz-IV-Empfängern selbst zu zahlen.

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