Justiz beantragt Aufhebung der Immunität von Kurz
Wird die Immunität von Sebastian Kurz aufgehoben? In einer seiner nächsten Sitzungen muss das Parlament jetzt einen Beschluss fassen.
Das Wichtigste in Kürze
- Österreichische Staatsanwälte haben die Aufhebung der Immunität des Abgeordneten und Ex-Kanzlers Sebastian Kurz beantragt.
Ein entsprechendes Auslieferungsersuchen bestätigte die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft am Freitag. Zusätzlich kündigte der Rechnungshof an, die Finanzen der konservativen Kanzlerpartei ÖVP im Zusammenhang mit Zahlungen des Finanzministeriums genauer unter die Lupe zu nehmen.
Das Parlament muss in einer seiner nächsten Sitzungen über die Immunität von Kurz entscheiden. Bis zu diesem Beschluss seien die Ermittlungen gegen den 35-Jährigen vorerst abgebrochen worden, erklärte ein Sprecher der Justizbehörde.
Die konservative ÖVP-Fraktion, die Kurz seit Donnerstag als Chef anführt, begrüsste den Schritt. Dadurch sei es bald möglich, die Vorwürfe gegen Kurz zu widerlegen.
Gegen den ehemaligen Regierungschef laufen zwei Ermittlungsverfahren. Zum einen untersucht die Staatsanwaltschaft den Verdacht einer Falschaussage im Ibiza-Untersuchungsausschuss. Ausserdem sollen Kurz und sein Führungszirkel positive Medienberichte und geschönte Umfragen mit Steuergeld erkauft haben. Gegen insgesamt zehn Personen wird wegen des Verdachts der Untreue, Bestechung und Bestechlichkeit ermittelt. Kurz bestreitet die Vorwürfe.
Laut den Ermittlern wurden Inserate und Studien im Auftrag des Finanzministeriums verwendet, um die ÖVP-Medienkampagne verdeckt zu finanzieren. Das Ministerium muss nun alle relevanten Zahlungsbelege dem Rechnungshof vorlegen, wie ein Sprecher der Überwachungsbehörde am Freitag bekanntgab. Die Unterlagen sollen demnach dabei helfen, die Parteifinanzen der ÖVP im Wahljahr 2019 zu prüfen.