Kanzler sagt Ende von «Hartz IV» in Deutschland ab 2023 zu
Olaf Scholz hat eine Ablösung von «Hartz IV» zugesichert. Die Bürgergeldreform solle «definitiv» zum 1. Januar in Kraft gesetzt werden.
Das Wichtigste in Kürze
- Der deutsche Kanzler Olaf Scholz sagt dem Ende von «Hartz IV» zu.
- Die Sozialleistungen sollen von einem neuen Bürgergeld abgelöst werden.
Der deutsche Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) hat eine Ablösung der unter dem Begriff «Hartz IV» bekannten Sozialleistungen durch ein neues Bürgergeld im kommenden Jahr zugesichert. Er sprach am Freitag in Berlin davon, dass die Bürgergeldreform «definitiv» zum 1. Januar in Kraft gesetzt werden solle.
Innerhalb der «Ampel»-Regierung bleibt die Umsetzung aber strittig. Die FDP pocht auf die Möglichkeit von Strafmassnahmen für Bürgergeld-Bezieher, wenn sie bei der Arbeitsvermittlung nicht mitwirken und dringt auf bessere Zuverdienstmöglichkeiten.
Bürgergeld-Einführung steht im Koalitionsvertrag
«Hartz IV» - nach dem früheren VW-Manager und Kanzler-Berater Peter Hartz - ist in Deutschland der gebräuchliche Name für ein Programm zur Unterstützung von Langzeitarbeitslosen. Das Vierte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt - so der offizielle Name - war 2005 unter der damaligen rot-grünen Regierung in Kraft getreten.
Für viele Langzeitarbeitslose bedeutete es eine finanzielle Verschlechterung. «Hartz IV» kostete die Sozialdemokraten viele Stimmen und führte womöglich mit zur Niederlage von Kanzler Gerhard Schröder bei der Bundestagswahl 2005. Derzeit beträgt der Hartz-IV-Regelsatz für einen Alleinstehenden 449 Euro pro Monat zuzüglich der Kosten für Miete und Heizung.
Die Einführung des Bürgergelds ist im aktuellen Koalitionsvertrag von SPD, Grünen und FDP verabredet und gehört zu den wichtigsten sozialpolitischen Vorhaben der «Ampel»-Koalition. Sozialminister Hubertus Heil (SPD) hatte am Mittwoch erste Details dazu präsentiert. Die Auflagen für die Leistungsbezieher sollen demnach weniger streng sein als beim derzeitigen Hartz IV. Nun wird innerhalb der Koalition verhandelt.
Nach Heils Plänen sollen in den ersten beiden Jahren des Bürgergeldbezugs die tatsächlichen Wohnkosten anerkannt und Vermögen bis 60 000 Euro nicht angetastet werden. Innerhalb einer sechsmonatigen «Vertrauenszeit» sind zudem keine Kürzungen bei sogenannten Pflichtverletzungen geplant.
Sanktionen für «ganz, ganz hartnäckige Fälle»
Das gilt etwa, wenn Arbeitsangebote nicht angenommen oder nicht wie vereinbart Bewerbungen geschrieben werden. Wenn Termine im Jobcenter chronisch nicht wahrgenommen würden, könne es auch in der «Vertrauenszeit» Sanktionen geben, aber nur für «ganz, ganz hartnäckige Fälle», hatte Heil am Mittwoch gesagt.
Die FDP besteht auf mehr Strenge. Die Freien Demokraten wollen sich nach eigenen Angaben in den anstehenden Beratungen innerhalb der Ampel auch dafür einsetzen, dass es für Bürgergeld-Bezieher mehr Hinzuverdienstmöglichkeiten gibt. Für Schüler, Auszubildende und Studierende hatte Heil das bereits angekündigt, die FDP fordert auch für Erwachsene mehr Möglichkeiten.
Bei der künftigen Höhe des Bürgergelds ist das letzte Wort ebenfalls noch nicht gesprochen. Sozialminister Heil hat sich für neue Berechnungsmethoden und für ein Plus von etwa 40 bis 50 Euro im Vergleich zum jetzigen Hartz-IV-Regelsatz ausgesprochen. Sozialverbände fordern seit langem deutlichere Steigerungen.