Katalonien hebt nächtliche Ausgehbeschränkung ab Freitag auf

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Spanien,

In Katalonien gilt seit Weihnachten eine nächtliche Ausgehbeschränkung. Obwohl die Infektionszahlen seither gestiegen sind, wird die Massnahme aufgehoben.

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Zur Eindämmung stark steigender Corona-Infektionen hat Katalonien mit der Touristenmetropole Barcelona die Schliessung aller Bars und Restaurants angeordnet. Foto: David Zorrakino/EUROPA PRESS/dpa - sda - Keystone/EUROPA PRESS/David Zorrakino

Das Wichtigste in Kürze

  • Die nächtliche Ausgehbeschränkung wird in Katalonien ab Freitag aufgehoben.
  • Grund dafür sind der verlangsamte Anstieg der Infektionszahlen und das Ende der Feiertage.
  • Clubs, Bars und Discos bleiben jedoch weiterhin geschlossen.

Die spanische Region Katalonien will die seit Weihnachten geltende nächtliche Ausgehbeschränkung trotz sehr hoher Infektionszahlen ab Freitag aufheben.

Die Sieben-Tage-Inzidenz liegt zurzeit mit 2290 mehr als viermal so hoch wie zum Zeitpunkt der Anordnung der Massnahme. Das berichtete die Zeitung «El País». Aber der rapide Anstieg der Zahlen habe sich zuletzt verlangsamt, begründete die Regionalregierung in Barcelona dem Bericht zufolge ihre Entscheidung.

Ausgehbeschränkungen nur in Katalonien

Das sei auch darauf zurückzuführen, dass die Feiertage, die in Spanien bis zum Dreikönigsfest am 6. Januar gingen und damit ein erhöhtes Ansteckungsrisiko darstellten, vorüber seien. Am 23. Dezember war die Inzidenz mit 506 angegeben worden.

Die Massnahme war bis auf wenige kleinere Ausnahmen in der gesamten Region in Kraft. Sie betrifft rund 6,3 Millionen Bewohner oder 82 Prozent der Bevölkerung Kataloniens. Ausgehbeschränkungen gibt es sonst nirgendwo in Spanien, das eine der höchsten Impfquoten Europas aufweist.

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Stadtpolizisten patrouillieren am frühen Morgen in einem beliebten Partyviertel in der Innenstadt Barcelonas. Foto: Joan Mateu/AP/dpa - sda - Keystone/AP/Joan Mateu

Clubs, Bars und Discos bleiben in Katalonien mit der Touristenmetropole Barcelona hingegen weiter geschlossen. In den Innenräumen von Gaststätten dürfen nur 50 Prozent der eigentlich zulässigen Plätze vergeben werden. In fast allen anderen öffentlichen Einrichtungen und Geschäften dürfen nur 70 Prozent der Kapazität genutzt werden. Die Teilnehmerzahl bei Zusammenkünften im öffentlichen wie im privaten Rahmen bleibt auf zehn beschränkt.

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