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Klage der Kohl-Witwe gegen Heribert Schwan vor dem BGH

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Deutschland,

Der Ghostwriter Schwan genoss das Vertrauen von Altkanzler Kohl. Dann kam es zum Bruch. Über die Folgen wird bis heute gestritten.

Maike Kohl-Richter, Witwe von Altbundeskanzler Helmut Kohl, klagt gegen Heribert Schwan. Foto: Andreas Arnold/dpa
Maike Kohl-Richter, Witwe von Altbundeskanzler Helmut Kohl, klagt gegen Heribert Schwan. Foto: Andreas Arnold/dpa - dpa-infocom GmbH

Das Wichtigste in Kürze

  • Der erbitterte Streit um das Vermächtnis von Helmut Kohl beschäftigt seit Jahren Gerichte - nun treffen die Anwälte von Maike Kohl-Richter und Heribert Schwan am Bundesgerichtshof (BGH) aufeinander.

Die Karlsruher Richter verhandeln am Donnerstag über eine Auskunftsklage der Kohl-Witwe. Sie will von dessen früherem Ghostwriter wissen, ob er von den langen Gesprächen mit dem Altkanzler noch Mitschnitts-Kopien hat. (Az. III ZR 136/18)

Kohl hatte sich 2001 und 2002 an mehr als 100 Tagen in seinem Haus in Ludwigshafen-Oggersheim mit Schwan zusammengesetzt. Etwa 630 Stunden Gespräch zeichnete der WDR-Journalist auf. Das Material sollte Grundlage für Kohls Memoiren sein. Aber nach drei von vier geplanten Bänden kam es zum Bruch. 2014 veröffentlichte Schwan eigenmächtig den Bestseller «Vermächtnis: Die Kohl-Protokolle». Darin zitierte er Kohl mit abwertenden Urteilen über Politiker und gesellschaftliche Grössen.

Kohl klagte, zahlreiche Passagen wurden verboten. Kurz vor seinem Tod 2017 erstritt er die höchste Entschädigung der deutschen Rechtsgeschichte - eine Million Euro. Nach bisheriger Rechtsprechung ist der Anspruch aber nicht auf seine Witwe und Erbin übertragbar.

Noch zu Lebzeiten hatte Kohl die Herausgabe der Original-Kassetten mit den Mitschnitten durchgesetzt. Nun will seine Witwe auch an Kopien, Abschriften und andere Unterlagen kommen. Die Klage soll das vorbereiten. Zuletzt hatte das Kölner Oberlandesgericht entschieden, dass Schwan über Anzahl und Verbleib der digitalen und sonstigen Kopien Auskunft geben muss. Weitere Ansprüche seien verjährt.

Dagegen haben beide Seiten Revision eingelegt. Der Fall stand schon öfter auf den Vorschauen des BGH. Erst sollte im März verhandelt werden, aber der Termin musste wegen der Corona-Pandemie ausfallen. Dann wollten die Richter nach Aktenlage entscheiden. Anstelle eines Urteils gaben sie Anfang Juni aber überraschend bekannt, dass die Sache nicht geeignet sei, «ohne ein vorheriges Rechtsgespräch entschieden zu werden». Nun wird also doch verhandelt.

Ob am Nachmittag gleich das Urteil verkündet wird, ist offen. Es kann auch sein, dass die Richter dafür einen Extra-Termin bestimmen.

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