Ein Auftragsmörder in Freiburg wird zu lebenslanger Haft verurteilt. Der Mann hatte laut Gericht einen 24-Jährigen mit zwei Kopfschüssen getötet. Auftraggeber war demnach ein Rechtsanwalt. Nach dem Urteil kommt es zu Tumulten im Gerichtssaal.
Der Angeklagte wird von einem Justizbeamte in den Sitzungssaal des Landgerichts gebracht. Foto: Patrick Seeger/dpa
Der Angeklagte wird von einem Justizbeamte in den Sitzungssaal des Landgerichts gebracht. Foto: Patrick Seeger/dpa - dpa-infocom GmbH

Das Wichtigste in Kürze

  • Nach dem Urteil des Freiburger Landgerichts geht es ganz schnell.
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Ein Vertreter der Nebenklage stürmt im Gerichtssaal auf den Verurteilen zu und attackiert ihn. Von den Zuschauerrängen werden Gegenstände in Richtung Anklagebank geworfen. Beamte gehen dazwischen und räumen den Saal.

Finale eines ungewöhnlichen Strafprozesses: Er endete am Mittwoch für den Angeklagten mit einer Verurteilung wegen Mordes zu einer lebenslangen Haftstrafe. Der Mann ist laut Gericht ein Auftragsmörder.

Der 33 Jahre alte Deutsche habe sich des Mordes schuldig gemacht, sagte die Vorsitzende Richterin Eva Kleine-Cosack zur Urteilsbegründung. Er habe einen 24 Jahre alten Mann mit zwei Schüssen in den Kopf getötet und dafür als Lohn 50.000 Euro erhalten.

Gehandelt habe er im Auftrag eines 39 Jahre alten Freiburger Rechtsanwalts. Dieser habe von dem 24-Jährigen, der Opfer des Mordes wurde, mehr als 100.000 Euro aufbewahrt und den Mord aus Geldgier in Auftrag gegeben, weil er das Geld behalten wollte. Die Tat ereignete sich vergangenen Juli in einem Gewerbegebiet in Freiburg.

Der Jurist hatte sich im vergangenen November im Gefängnis in seiner Zelle das Leben genommen. Der von ihm beauftragte Mörder stand daher alleine vor Gericht. Er hatte zum Prozessauftakt Anfang März Erinnerungslücken geltend gemacht und angegeben, aus Notwehr geschossen zu haben. Er sei von dem Rechtsanwalt instrumentalisiert und ausgenutzt worden, sagte er. Doch das Gericht glaubte ihm nicht.

Hintergründe der Tat waren laut der Vorsitzenden Richterin Drogen-, Geld- und Waffengeschäfte. Unter dem Vorwand, er könne eine Waffe kaufen, sei der 24-Jährige in einen Hinterhalt gelockt worden. Zwei gezielte Schüsse aus nächster Nähe brachten ihm den Tod. Der Rechtsanwalt hatte nach Überzeugung des Gerichts die Tatwaffe und Munition besorgt - und den nun Verurteilten losgeschickt.

«Das gezielte Töten gegen Entgelt ist nicht weniger schlimm, wenn dieser Mensch ein Drogenhändler war und eine Waffe kaufen wollte», stellte die Richterin zu Beginn der Urteilsbegründung klar. Dies sei eigentlich eine Selbstverständlichkeit, müsse bei diesem Fall aber nochmals betont werden. Aufgebrachten Zuschauern und Freunden des Opfers stellte sich die Richterin im Flur des Gerichtes später in den Weg und mahnte zur Ruhe. «Lassen Sie es gut sein», sagte sie: «Für Urteile ist die Justiz zuständig.»

Mit dem Strafmass folgte das Gericht den Forderungen des Staatsanwaltes. Der Verteidiger hatte für eine Verurteilung nicht wegen Mordes, sondern wegen Totschlags plädiert. Nach der Festnahme des nun Verurteilten hatte die Polizei bei ihm den Angaben zufolge knapp 39.000 Euro gefunden. Dieses Geld werde nun eingezogen, entschied das Gericht am Mittwoch.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die am Prozess Beteiligten können Revision einlegen. Ob sie dieses Rechtsmittel nutzen werden, wollten sie am Mittwoch nicht sagen. Die Familie des Ermordeten war Nebenkläger in dem Prozess (Az.: 1 Ks 200 Js 24616/19).

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