Londoner Gericht prüft erneut Immunität von Spaniens Ex-König Juan Carlos
Spaniens Ex-König Juan Carlos versucht eine Belästigungsklage abzuwehren. Nun wird seine juristische Immunität erneut überprüft.
Das Wichtigste in Kürze
- Juan Carlos' frühere Geliebte wirft ihm vor, sie drangsaliert zu haben.
- In einer Klage fordert sie Schmerzensgeld.
- Der spanische Ex-König geniesst jedoch juristische Immunität.
Ein Londoner Gericht prüft seit Dienstag in einem Berufungsverfahren erneut die Frage, ob der frühere spanische König Juan Carlos juristische Immunität geniesst.
Der einstige Monarch versucht unter Hinweis auf seine angebliche Immunität, eine Nötigungs- und Belästigungsklage seiner früheren Geliebten Corinna zu Sayn-Wittgenstein-Sayn abzuwehren. Die 58-Jährige wirft dem 84-Jährigen vor, sie nach dem Ende ihrer Liebesbeziehung ausspioniert und drangsaliert zu haben und fordert Schmerzensgeld.
Die heute in Grossbritannien lebende Ex-Geliebte hatte 2020 Klage eingereicht. Nach ihren Angaben nötigte Juan Carlos sie unter anderem, Geschenke im Gesamtwert von 65 Millionen Euro zurückzugeben. Der einstige König weist alle Vorwürfe zurück.
Der Londoner High Court hatte im März die Forderung des Ex-Monarchen auf Einstellung des Verfahrens zurückgewiesen. Juan Carlos sei kein Souverän oder Staatschef mehr und geniesse daher keine Immunität, entschied das Gericht. Gegen diese Entscheidung legte der frühere König Berufung ein, die nun geprüft wird. Eine Entscheidung wird in einigen Wochen erwartet.
Gerichtsunterlagen zufolge unterhielten Juan Carlos und zu Sayn-Wittgenstein-Sayn eine «romantische Beziehung». Nach deren Ende habe der damalige König seine Ex-Geliebte mit Drohungen, Einbrüchen in ihr Haus und Überwachungsmassnahmen belästigt.