Mann an Oldenburger Bushaltestelle angezündet - Verdächtiger soll in Psychiatrie
Das Wichtigste in Kürze
- Staatsanwaltschaft stellt Antrag in sogenanntem Sicherungsverfahren.
Er sei allerdings nicht ausgeschlossen, dass er während der Tat aufgrund einer psychischen Erkrankung schuldunfähig gewesen sei.
Das 66-jährige Opfer war von dem Beschuldigten vor etwa einem Monat niedergeschlagen, mit einer brennbaren Flüssigkeit übergossen und angezündet worden. Der Mann erlitt der Staatsanwaltschaft zufolge grossflächige lebensgefährliche Verbrennungen. Er wurde in ein künstliches Koma versetzt und liegt auf einer Intensivstation.
Bei dem Vorfall an einer Bushaltestelle hatte der Verdächtige laut Ermittlern zunächst eine Frau und deren Tochter belästigt, die dort auf einen Bus warteten. Der 66-Jährige, der ebenfalls dort wartete, schritt ein. Daraufhin wurde er von dem Beschuldigte angegriffen. Passanten kamen dem Mann zu Hilfe und riefen die Polizei. Beamte nahmen den 53-Jährigen daraufhin noch am Ort des Geschehens fest.
Wegen Zweifeln an der Schuldfähigkeit des Verdächtigen stellte die Staatsanwaltschaft einen Antrag in einem Sicherungsverfahren. Dies ist kein Strafprozess. In Sicherungsverfahren klären Gerichte, ob Beschuldigte wegen Gefährlichkeit dauerhaft in einer Psychiatrie untergebracht werden müssen. Schuldig im juristischen Sinn können sie aufgrund ihres Zustands aber nicht sein. Über die Eröffnung des Verfahrens entscheidet nun das zuständige Landgericht in Oldenburg.