Maskenpflicht: Tragen einer FFP-2-Maske entfällt an Wiener Gerichten

Aira Flückiger
Aira Flückiger

Österreich,

An den Gerichten in Wien und im öffentlichen Verkehr entfällt die Maskenpflicht. Ab dem 1. März muss keine FFP-2-Maske mehr getragen werden.

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Maskenpflicht im Kampf gegen die Corona-Pandemie. - AFP/Archiv

Das Wichtigste in Kürze

  • In Wien muss an den Gerichten und im öffentlichen Verkehr keine Masken mehr tragen.
  • Die Pflicht entfällt ab dem 1. März.

Ab dem 1. März fällt in Wien die Maskenpflicht an den Gerichten und im ÖV. Die Pflicht zum Tragen einer FFP-2-Maske fällt in den parteiöffentlichen Bereichen. In anderen Bundesländern gilt die Pflicht schon seit längerem nicht mehr.

Maskenpflicht entfällt an Gerichten und im ÖV

Auf die Anfrage der «APA» bestätigte dies das Justizministerium. Die Regelung an den Gerichten richtet sich an den Vorschriften des öffentlichen Verkehrs am Standort. Auf Ende Februar wird die Maskenpflicht im ÖV abgeschafft, deshalb ist ab diesem Zeitpunkt auch das Gericht befreit.

Laut der «Kronen Zeitung» kann zum jetzigen Zeitpunkt die Richterin bzw. der Richter bei einer Aussage über das Abnehmen der Maske entscheiden.

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