Massaker von Srebrenica: Geringe Schuld der Niederlande
Das Oberste Gericht der Niederlande urteilte, dass das Land nur geringe Schuld am Massaker von Srebrenica habe.
Das Wichtigste in Kürze
- Im bosnischen Srebrenica kamen 1995 bei einem Massaker etwa 8000 Muslime ums Leben.
- Schon seit Jahren beschäftigt sich die Niederlande mit der Schuldfrage.
- Nun kam das Oberste Gericht zum Schluss, dass die Niederlande nur geringe Schuld treffe.
Die Niederlande haben nur eine «sehr begrenzte» Schuld am Tod hunderter Muslime beim Massaker von Srebrenica im Jahr 1995. Das urteilte das Oberste Gericht des Landes am Freitag.
Der niederländische Staat könne für zehn Prozent der Entschädigungen für die Familien von 350 Jungen und Männern haftbar gemacht werden. Das entschied der Hohe Rat in Den Haag.
Die Schuldfrage beschäftigt die niederländischen Gerichte schon seit Jahren. Beim Massaker an muslimischen Jungen und Männern im bosnischen Srebrenica starben etwa 8000 Menschen. Es gilt als das schlimmste Kriegsverbrechen in Europa seit dem Ende des Zweiten Weltkriegs.
Massaker von Srebrenica: Klage um Tod von 350 Menschen
Die Uno-Schutzzone Srebrenica stand während des Kriegs unter dem Kommando niederländischer Blauhelm-Soldaten. Sie hatten sich im Sommer 1995 serbischen Einheiten kampflos ergeben.
In der Zivilklage geht es um eine Mitverantwortung der niederländischen Soldaten für den Tod von etwa 350 Jungen und Männern. Sie hatten sich direkt auf ihrem Stützpunkt aufgehalten hatten. Bosnisch-serbische Milizen hatten sie damals mit Erlaubnis der Blauhelme aus dem Lager geholt, verschleppt und später getötet.
Die Wahrscheinlichkeit, dass die Muslime sicher gewesen wären, hätten die Blauhelme diese Erlaubnis nicht erteilt, betrug zehn Prozent. Das schätzten die Richter des Obersten Gerichts. Ein Berufungsgericht hatte sie 2017 mit 30 Prozent beziffert.
Die teilweise Schuld der Niederlande wurde erstmals 2014 gerichtlich festgestellt. Ein niederländisches Gericht verurteilte den Staat damals zu einer Teil-Entschädigung für die Opferfamilien. 2017 hielt ein Berufungsgericht dieses Urteil aufrecht, woraufhin die niederländische Regierung Widerspruch beim Obersten Gericht einlegte.