Die Bundespolizei registriert 53.410 unerlaubte Einreisen in den ersten neun Monaten dieses Jahres.
Die Zentrale Erstaufnahmeeinrichtung für Asylbewerber (ZABH) des Landes Brandenburg. Foto: Patrick Pleul/dpa-Zentralbild/ZB
In den ersten neun Monaten dieses Jahres hat die Bundespolizei bei Kontrollen an den deutschen Landgrenzen insgesamt 53.410 Fälle unerlaubter Einreisen verzeichnet. - dpa-infocom GmbH

Bei Kontrollen an den deutschen Landgrenzen hat die Bundespolizei in den ersten neun Monaten dieses Jahres 53'410 unerlaubte Einreisen registriert. 28.321 Personen wurden bundesweit an den Landgrenzen zurückgewiesen, wie die «Bild am Sonntag» berichtet. Die Zahlen wurden der Deutschen Presse-Agentur von der Bundespolizei bestätigt.

Die Bundespolizisten setzten 1.195 Schleuser fest und registrierten 1.088 Schleusungen. Die Behörde wies darauf hin, dass Kontrollen an den Flug- und Seehäfen nicht berücksichtigt sind und sich die Zahl an den Landgrenzen noch ändern können, etwa wegen Nacherfassungen.

Von Januar bis einschliesslich September griffen die Beamten in insgesamt 7.783 Fällen Personen auf, bei denen offene Haftbefehle vollstreckt wurden. Bei den zuvor verübten Delikten handelt es sich unter anderem um nicht bezahlte Geldstrafen, schwere Straftaten und nicht angetretene Haft.

In manchen Fällen lagen auch internationale Fahndungen vor.

Sperren ignoriert: Fast 1500 Abgeschobene wollten erneut einreisen

Die meisten Zurückweisungen gab es laut «Bild am Sonntag» an den Grenzen zur Schweiz (9.113 Personen), Polen (7.862), Österreich (5.468) und an der französischen Grenze (2.350). Am meisten abgewiesen wurden Ukrainer (5.935 Personen), Syrer (4.708) und Afghanen (2.396).

Die Beamten stellten 1.482 abgeschobene Migranten fest, die trotz Sperre wieder einreisen wollten. Von einer unerlaubten Einreise spricht die Polizei, wenn ein Ausländer ohne einen gültigen Aufenthaltstitel die Grenze überqueren will.

Zurückweisungen sind vor allem dann möglich, wenn jemand kein Asylbegehren äussert oder wenn für den Betroffenen eine temporäre Wiedereinreisesperre gilt.

Grenzkontrollen: Schutzmassnahme oder Hindernis?

Das ist etwa der Fall, wenn jemand zuvor abgeschoben wurde, oder bei Menschen, die aus sogenannten sicheren Herkunftsländern kommen, wenn ihr Asylantrag zuvor bereits als «offensichtlich unbegründet» abgelehnt wurde. Grenzkontrollen sind im Schengen-Raum eigentlich nicht vorgesehen.

Nancy Faeser (SPD), Bundesministerin für Inneres und Heimat, spricht im Bundestag.
Nancy Faeser (SPD), Bundesministerin für Inneres und Heimat. - Kay Nietfeld/dpa

Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) begründete die Anordnung stationärer Kontrollen an allen Landgrenzen ab Mitte September mit irregulärer Migration sowie dem Schutz vor islamistischen Terroristen und grenzüberschreitender Kriminalität.

Von der Ausweitung betroffen waren die Grenzen zu Dänemark, den Niederlanden, Belgien und Luxemburg. An der Grenze zu Frankreich wurde zuvor bereits wegen der Olympischen Spiele in Paris kontrolliert.

Stationäre Kontrollen: Notwendig für Zurückweisungen

An den Grenzen zu Polen, Tschechien und der Schweiz gibt es Kontrollen schon seit Mitte Oktober vergangenen Jahres, an der deutsch-österreichischen Landgrenze wurden sie bereits im Herbst 2015 eingeführt.

Während der Fussball-Europameisterschaft in Deutschland wurde im Sommer zeitweise bereits an allen deutschen Landgrenzen kontrolliert. Stationäre Grenzkontrollen sind eine Voraussetzung für Zurückweisungen, da diese Massnahme nur direkt an der Grenze möglich ist.

Bilanz zur Wirkung von Grenzkontrollen erwartet

Zurückschiebungen von Asylbewerbern, für die deren Verfahren ein anderes EU-Land die Verantwortung trägt, sind auch im grenznahen Bereich möglich, hier sind die Voraussetzungen und der Aufwand jedoch deutlich umfangreicher.

Eine Bilanz zu den Gesamtzahlen und zur Wirkung der Grenzkontrollen will die Bundespolizei am 1. November veröffentlichen.

Ad
Ad

Mehr zum Thema:

BundespolizeiMigrationHerbstHaftEU