Menschenrechtsgericht macht Moskau für Tod verantwortlich
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte macht Russland für den Tod eines 26-Jährigen verantwortlich, der von Polizisten verschleppt und gefoltert wurde.
Das Wichtigste in Kürze
- Das Menschrechtsgericht macht Russland für den Tod eines 26-Jährigen verantwortlich.
- Moskau soll den Eltern des Opfers Schmerzensgeld und Schadenersatz zahlen.
- Polizisten hatten den jungen Mann 2004 verschleppt und zu Tode gefoltert.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat Russland für den Tod eines 26 Jahre alten Mannes verantwortlich gemacht, der im Nordkaukasus von Polizisten verschleppt und zu Tode gefoltert wurde. Die Strassburger Richter wiesen Moskau heute Dienstag an, den Eltern des Opfers 80'000 Franken Schmerzensgeld und Schadenersatz zu zahlen.
Dem Urteil zufolge war der junge Mann im September 2004 bei einem Polizeieinsatz in Naltschik, der Hauptstadt der vorwiegend muslimischen russischen Teilrepublik Kabardino-Balkarien, festgenommen worden. Die Polizei bezichtigte ihn der Zugehörigkeit zu einer illegalen bewaffneten Organisation.
Zwei Tage später wurde der Mann blutüberstömt und mit geschwollenen Gliedern nahe einer Tankstelle gefunden und in ein Krankenhaus gebracht. Die Eltern erstatteten Anzeige und ein Ermittler vernahm den Verletzten.
Knüppel, Elektroschocks und Brandwunden
Dieser berichtete, er sei zwei Tage lang auf einer Polizeiwache gefoltert worden – Polizisten hätten ihn mit Knüppeln geschlagen, mit Elektroschocks gequält und ihm mit Zigaretten Brandwunden zugefügt. Anschliessend hätten sie ihn auf einer Mülldeponie abgelegt. Kurz nach seiner Aussage starb der Mann an schweren inneren Blutungen.
Der Gerichtshof für Menschenrechte sah in seinem Urteil Verstösse gegen das Folterverbot und das Grundrecht auf Schutz des Lebens verletzt. Als erschwerend wertete er, dass die Ermittlungen seit 2004 wiederholt eingestellt und wieder aufgenommen wurden. 14 Jahre nach dem Tod des jungen Mannes sei noch niemand zur Verantwortung gezogen worden.
Das Urteil wurde von den sieben Richtern einer kleinen Kammer gefällt und ist noch nicht rechtskräftig. Russland kann dagegen binnen drei Monaten Rechtsmittel einlegen.