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Millionenstrafe gegen Google in Frankreich

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Frankreich,

Frankreichs Wettbewerbsbehörde verhängt eine hohe Geldstrafe gegen Google wegen Verstössen gegen das Urheberrecht.

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Jahrelang hatten französische Verlage mit Google über das Urheberrecht gestritten. (Symbolbild) - sda - KEYSTONE/EPA/JULIEN DE ROSA

Frankreichs Wettbewerbsbehörde hat ein Bussgeld in Höhe von 250 Millionen Euro gegen Google verhängt. Der Internetriese habe sich nicht an verpflichtende Abmachungen mit französischen Verlagen und Agenturen zum Urheberrecht gehalten, hiess es in einer Mitteilung der Behörde vom Mittwoch. Der Konzern habe die Vorwürfe nicht bestritten.

Konkret kreiden die Wettbewerbshüterinnen und -hüter Google intransparente und unvollständige Kommunikation bei den Verhandlungen mit Verlagen und Presseagenturen über die Vergütung der Nutzung von Presseinhalten an. Auch soll der Konzern die indirekten Einnahmen durch die genutzten Presseinhalte zu niedrig geschätzt haben.

Vorwürfe rund um Googles KI-Software Gemini

Verfehlungen sehen die Aufpasser zudem im Zusammenhang mit Googles KI-Software Gemini. Google habe die Verlage und Agenturen nicht über die Nutzung ihrer Inhalte durch die Software informiert. Ausserdem haben diese keine Möglichkeit gehabt, sich dagegen auszusprechen. Sie hätten lediglich eine Nutzung ihrer Inhalte durch sämtliche Google-Services ablehnen können.

Jahrelang hatten französische Verlage mit Google über das Urheberrecht gestritten. Dabei ging es darum, dass Google für die Online-Nutzung von Inhalten zahlen soll, die über Links und sehr kurze Auszüge hinausgehen.

Die EU-Urheberrechtsnovelle als Hintergrund

Hintergrund ist eine 2019 verabschiedete EU-Urheberrechtsnovelle, die das veraltete Urheberrecht in der Europäischen Union ans digitale Zeitalter anpassen und Urhebern für ihre Inhalte im Netz eine bessere Vergütung sichern soll. Google hatte sich zunächst geweigert, solche Zahlungen zu leisten. Am Pariser Berufungsgericht hatte der Konzern dann im Herbst 2020 eine Niederlage kassiert. 2022 trafen der Konzern und Verlage dann eine Grundsatzeinigung.

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