Minigalgen für Sigmar Gabriel darf nicht verkauft werden

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Deutschland,

Der ehemalige , deutsche Bundesaussenminister Sigmar Gabriel muss den Verkauf eines für ihn «reservierten» Miniatur-Galgens nicht hinnehmen.

Teilnehmer der Pegida-Demonstration halten einen gebastelten Galgen hoch, an dem Schilder mit der Aufschrift «Reserviert Angela «Mutti» Merkel» und «Reserviert Siegmar «das Pack» Gabriel» zu sehen sind.
Teilnehmer der Pegida-Demonstration halten einen gebastelten Galgen hoch, an dem Schilder mit der Aufschrift «Reserviert Angela «Mutti» Merkel» und «Reserviert Siegmar «das Pack» Gabriel» zu sehen sind. - dpa

Das Wichtigste in Kürze

  • Der für Sigmar Gabriel «reservierte» Galgen darf laut einem Urteil nicht verkauft werden.
  • Vorbild war eine 2015 bei einer Pegida-Demonstration in Dresden gefilmter Holzgalgen.

Der ehemalige Bundesaussenminister und SPD-Bundeschef Sigmar Gabriel muss den Verkauf eines laut Aufschrift für ihn «reservierten» Miniaturgalgens für «Volksverräter» nicht hinnehmen. Das Hamburger Landgericht gab heute Freitag der Unterlassungsklage Gabriels gegen einen Internethändler statt, der das Utensil vertrieb. Der Galgen sei ein «unmittelbarer Angriff» auf Gabriel als «Person» und spiele direkt auf den Justizterror der Nazis an.

Mit der Entscheidung bestätigten die Hamburger Richter ein bereits im Dezember im Eilverfahren erlassenes vorläufiges Verbot. Der Galgen gehe in seinem «Aussagegehalt» weit über eine von Gabriel hinzunehmende Kritik an seiner politischen Tätigkeit oder der Flüchtlingspolitik der Regierung hinaus, erklärten sie. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, der Händler könnte noch in Berufung gehen.

Durch Kombination aus Galgen und Beschriftung komme zum Ausdruck, das der Händler es wegen eines angeblichen «Verrats» am deutschen Volk «für gerechtfertigt halte, dass der Kläger unter besonderer Blossstellung und Herabwürdigung seiner Person angeprangert und auf martialische Weise hingerichtet werde», führte das Gericht weiter aus. Dies sei dabei als direkte «Anspielung» auf die Todesurteile des berüchtigten Volksgerichtshofs während der NS-Zeit zu werten.

Keine Satire und nicht von der Meinungsfreiheit gedeckt

Gegenüber der damit verbundenen «massiven Herabsetzung der Person des Klägers» trete eine etwaige «sachbezogene Auseinandersetzung» mit der Politik und den Verantwortlichkeiten Gabriels «völlig in den Hintergrund». Der Galgen sei nicht von der Meinungsfreiheit gedeckt und sei anders als vom Händler behauptet auch keine Satire.

In die Abwägung bezog das Gericht nach eigenen Angaben ausserdem ein, dass der Vertrieb aus Gewinninteresse erfolgte. Der Händler bot den etwa 35 Zentimeter hohen Galgen demnach für 29,95 Euro an.

Vorbild war eine 2015 bei einer Pegida-Demonstration in Dresden gefilmter Holzgalgen, der laut angehängten Schildern für Gabriel sowie Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) «reserviert» war. Der Vorfall hatte damals bundesweit grosse Empörung ausgelöst. Der Händler bewarb sein Produkt laut Gericht auch mit dem Slogan «Original vom Original ... bestens bekannt aus Film und Fernsehen».

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