Netzagentur rügt Telefonterror und verhängt Bussgeld
Die Bundesnetzagentur in Deutschland hat das höchstmögliche Bussgeld ausgesprochen. Bestraft wird mit Energyparks ein Unternehmen, das Telefonterror betrieb.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Energyparks hat in Deutschland einen regelrechten Telefonterror durchgeführt.
- Sie wurde nun durch die Bundesnetzagentur zu einer Busse von 338'000 Franken verurteilt.
Wegen unerlaubter Telefonwerbung hat die Bundesnetzagentur das höchstmögliche Bussgeld von 300'000 Euro (umgerechnet 338'000 Franken) gegen einen Vermittler von Strom- und Gasverträgen verhängt. Die Behörde wirft der Energysparks GmbH «aggressive Gesprächsführung und Telefonterror» vor, wie es in einer Mitteilung von heute Montag heisst. Die Anrufer seien «äusserst hartnäckig, aggressiv, beleidigend und teilweise bedrohend» aufgetreten. Der Unternehmensleitung seien die Verstösse bekannt gewesen, sie habe aber nichts unternommen, um sie abzustellen. Von Energysparks war zunächst keine Stellungnahme zu erhalten.
«Es ist das grösste Verfahren wegen unerlaubter Telefonwerbung, das die Bundesnetzagentur bislang geführt hat», sagte Netzagentur-Präsident Jochen Homann laut Mitteilung. Mehr als 6000 Verbraucher hätten sich über die Anrufe der Vermittler, die unter dem Markennamen «Deutscher Energievertrieb» auftreten, beschwert. Die Betroffenen seien häufig mehrmals kontaktiert worden, obwohl sie weitere Anrufe bereits im ersten Gespräch untersagt hätten. Anrufe ohne die Zustimmung der Betroffenen seien rechtswidrig.
Einschlägige Subunternehmen
Obwohl die Bundesnetzagentur das Unternehmen mehrfach angehört habe, seien die Anrufe weitergegangen. Energysparks habe unter anderem auch mit Vertriebspartnern in der Türkei zusammengearbeitet, die als Subunternehmer Anrufe in Deutschland getätigt oder Adressdaten beschafft hätten.
Unter den Partnern sei auch ein Unternehmen gewesen, das bereits einschlägig wegen unerlaubter Telefonwerbung verurteilt worden sei. «Wer Subunternehmen beauftragt, muss sicherstellen, dass diese die gesetzlichen Vorgaben einhalten. Dies gilt erst recht, wenn die Eignung der Unternehmen zweifelhaft ist», betonte Homann. Die Geldbusse ist noch nicht rechtskräftig. Über einen möglichen Einspruch entscheidet das Amtsgericht Bonn.